Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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vember 1808“. Die darin bezweckte Aufgabe: die Vollendung der 
Staatseinheit, hatte Stein seit langem besonders am Herzen gelegen. 
Bisher bestand ein wunderliches „Durch- und Nebeneinander von Pro— 
vinzial- und von Fachministern“. Steins Hauptzweck war, der Geschaͤfts— 
verwaltung „die größtmöglichste Einheit, Kraft und Regsamkeit zu geben, 
und sie in einem obersten Punkte zusammenzufassen“. 
Die Provinzialminister sollen beseitigt und lediglich fünf Fach— 
minister für das Innere, die Finanzen, das Auswärtige, den Krieg und 
die Justiz eingesetzt werden. Damit der einzelne von ihnen als solcher 
nicht zu mächtig werde, sollen sie sich bei bestimmten Maßnahmen in 
dem Staatsrat, als der höchsten Behörde der Monarchie, vereinigen. 
Doch weiter liegt in Steins großartigen Plänen: eine Kommunal— 
ordnung für das platte Land zu schaffen; sodann Stadt und Land in 
Kreisordnungen und Kreistagen zu vereinen; darüber in weiterem Kreise 
die Provinzen in Provinzialständen zusammenzuschließen und den ganzen 
Bau durch eine Nationalvertretung, einen Reichstag, mit reichsständischer 
Verfassung zu krönen. Es galt ihm vor allem, sämtliche Staatsbürger 
an den mittleren und unteren Stufen der Staats- und Kommunal- 
verwaltung teilnehmen zu lassen. Auch in die Bezirksregierungen und 
die Kreise sollten auf diese Weise Elemente der Selbstverwaltung eingeführt 
werden. Durch eine tätige und regelmäßige Teilnahme der Nation an 
den Geschäften der Verwaltung sollte den Männern vom grünen Tische 
ein aus der Fülle der Natur genommener Reichtum von Gefühlen und 
Ansichten zuströmen und wissenschaftlich, technisch, wirtschaftlich beratende 
Laienkörperschaften sollten den staatlichen Verwaltungsbehörden zur Seite 
treten. Diese Pläne sind, wie wir wissen, in jenen Zeiten nicht ver— 
wirklicht worden; erst wir im neuen Reiche und in der neuen preußischen 
Verwaltungsorganisation sind dieser Gedanken froh geworden. Schon die 
zuletzt erwähnte Verordnung über die Reorganisation der obersten Ver— 
waltungsbehörden kam nicht voll zur Ausführung. Stein schied für immer 
aus dem preußischen Staatsdienst. Nur 14 Monate hatte er das Ruder 
des Staates führen können. Aber was war in dieser kurzen Zeit alles 
geschehen! Ein neues Staatsideal war erfaßt. Mit machtvollem Ruck 
war das gesamte Staatswesen in andere Bahnen gerissen worden. 
Freilich schier unersetzlich war der Verlust Steins für Preußens inneres 
Leben, und der Staat hat lange an den Folgen dieses Schlages zu 
tragen gehabt. 
Die letzten Stunden seines Aufenthalts verwandte Stein dazu, seine 
Freunde und die Teilnehmer seines Wirkens zum treuen, geduldigen und 
cinträchtigen Ausharren bei der Sache des Vaterlandes aufzufordern. Am 
Abend vor seiner Abreise legte ihm Schön als Abschiedsschreiben das 
schon einige Tage vorher verfaßte „Sendschreiben an die oberste Ver— 
waltungsbehörde Preußens vom 24. November 1808“ vor und bat um
	        
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