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5. Buch. Der Staatskredit.
etwas mehr ergeben sollen, als das Zinsenerfordernis, damit etwa
als notwendig sich ergebende spätere Kreditoperationen erleichtert
werden.
In die Frage, ob die Bedürfnisse durch Steuern oder Anlehen
gedeckt werden sollen, spielt auch die Einkommensverteilung hinein.
In Staaten, die viele reiche Staatsbürger besitzen, die ohne Ein
schränkung ihrer Bedürfnisse größere Lasten übernehmen können,
sollen also die Steuern in Anspruch genommen werden, trotzdem
daß in solchen Staaten das anlagesuchende Kapital auch reichlich
vorhanden ist. In Staaten dagegen, wo aber die kleinen Ein
kommen dominieren, welche die Einschränkung der Bedürfnisse
nur schwer erdulden, dort würde die Steuer eine übermäßige
Last bedeuten, während die Schuldenlast weniger empfindlich ist,
da sie sich auf eine Reihe von Jahren verteilt, die öffentliche
Meinung wird also die Aufnahme von Anlehen favorisieren. Hieraus
folgt auch, daß mit der Hebung und bessern Verteilung des Volks
reichtums die Möglichkeit der Bedeckung durch Steuern zunimmt,
während der Kredit weniger in Anspruch genommen werden muß,
jedenfalls lassen sich beide in eine günstigere Verbindung bringen.
8. Die volkswirtschaftlichen Wirkungen de? Staatskredites
sind oft so verwickelter Natur, daß deren Verlauf überhaupt nicht
verfolgt werden kann. Es ist überhaupt verfehlt, diese Wirkungen
im allgemeinen untersuchen zu wollen, da dieselben zunächst nach
einzelnen Phasen der Kreditoperationen unterschieden werden
müssen. Diese Operationen zeigen drei verschiedene Stadien: a) die
Aufnahme der Anlehen; b) deren Verwendung; c) deren Rück
zahlung. In der Regel werden nur jene Erscheinungen untersucht,
welche mit der Aufnahme der Anlehen zusammenhängen ; das dritte
Stadium zeigt beiläufig die entgegengesetzten Erscheinungen wie
das erste; das zweite Stadium ist höchst komplizierter Natur und oft
schwer zu verfolgen. Was die Kapitalbewegung betrifft, so kommt
durch den Staatskredit oft Kapital überhaupt nicht in Bewegung,
da der Zweck oft bloß der ist, daß der Staat Zahlungsfähigkeit
erwerbe; die Kapitalien bleiben in den bisherigen Händen und
das Anlehen übt auf die Verteilung der Kapitalien gar keine
Wirkung aus. Wenn jedoch durch den Kredit in der Tat Kapitalien
gesucht werden, dann können wieder verschiedene Fälle eintreten.
Wenn der Staat die Kapitalien im Auslande sich verschafft, dann
werden Kapitalien dem Inlande zugeführt; werden diese Kapitalien
zu produktiven Zwecken verwendet, dann gewinnt die Volkswirt
schaft so viel, was der Produktivität der Kapitalien entspricht
weniger der für Verzinsung und Amortisation der Kapitalien not-