fullscreen: Documenti ispano-genovesi dell'Archivio di Simancas

588 
5. Buch. Der Staatskredit. 
etwas mehr ergeben sollen, als das Zinsenerfordernis, damit etwa 
als notwendig sich ergebende spätere Kreditoperationen erleichtert 
werden. 
In die Frage, ob die Bedürfnisse durch Steuern oder Anlehen 
gedeckt werden sollen, spielt auch die Einkommensverteilung hinein. 
In Staaten, die viele reiche Staatsbürger besitzen, die ohne Ein 
schränkung ihrer Bedürfnisse größere Lasten übernehmen können, 
sollen also die Steuern in Anspruch genommen werden, trotzdem 
daß in solchen Staaten das anlagesuchende Kapital auch reichlich 
vorhanden ist. In Staaten dagegen, wo aber die kleinen Ein 
kommen dominieren, welche die Einschränkung der Bedürfnisse 
nur schwer erdulden, dort würde die Steuer eine übermäßige 
Last bedeuten, während die Schuldenlast weniger empfindlich ist, 
da sie sich auf eine Reihe von Jahren verteilt, die öffentliche 
Meinung wird also die Aufnahme von Anlehen favorisieren. Hieraus 
folgt auch, daß mit der Hebung und bessern Verteilung des Volks 
reichtums die Möglichkeit der Bedeckung durch Steuern zunimmt, 
während der Kredit weniger in Anspruch genommen werden muß, 
jedenfalls lassen sich beide in eine günstigere Verbindung bringen. 
8. Die volkswirtschaftlichen Wirkungen de? Staatskredites 
sind oft so verwickelter Natur, daß deren Verlauf überhaupt nicht 
verfolgt werden kann. Es ist überhaupt verfehlt, diese Wirkungen 
im allgemeinen untersuchen zu wollen, da dieselben zunächst nach 
einzelnen Phasen der Kreditoperationen unterschieden werden 
müssen. Diese Operationen zeigen drei verschiedene Stadien: a) die 
Aufnahme der Anlehen; b) deren Verwendung; c) deren Rück 
zahlung. In der Regel werden nur jene Erscheinungen untersucht, 
welche mit der Aufnahme der Anlehen zusammenhängen ; das dritte 
Stadium zeigt beiläufig die entgegengesetzten Erscheinungen wie 
das erste; das zweite Stadium ist höchst komplizierter Natur und oft 
schwer zu verfolgen. Was die Kapitalbewegung betrifft, so kommt 
durch den Staatskredit oft Kapital überhaupt nicht in Bewegung, 
da der Zweck oft bloß der ist, daß der Staat Zahlungsfähigkeit 
erwerbe; die Kapitalien bleiben in den bisherigen Händen und 
das Anlehen übt auf die Verteilung der Kapitalien gar keine 
Wirkung aus. Wenn jedoch durch den Kredit in der Tat Kapitalien 
gesucht werden, dann können wieder verschiedene Fälle eintreten. 
Wenn der Staat die Kapitalien im Auslande sich verschafft, dann 
werden Kapitalien dem Inlande zugeführt; werden diese Kapitalien 
zu produktiven Zwecken verwendet, dann gewinnt die Volkswirt 
schaft so viel, was der Produktivität der Kapitalien entspricht 
weniger der für Verzinsung und Amortisation der Kapitalien not-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.