Object : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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II. Der Markt von Lübeck

grotesken Erklärungsversuch W. Krogmanns. Vgl. zu beiden das „Nachwort‘ zu Beitrag
 II. — Für erwiesen halte ich das Unternehmerkonsortium; zweifelhaft bleibt dagegen,
 wieweit einst Gemeineigentum oder Einzeleigentum der Unternehmer bestand.
Daß Verkaufsstellen der Bäcker auch im Einzeleigentum einzelner städtischer Grundbesitzer
 stehen können, zeigt, im Gegensatz zu der Auffassung im Text das Beispiel von
Augsburg: Urkunden buch der Stadt Augsburg Nr. 7 (1248); Nr. 69 (1282) und Nr. 98
(1286).
5) Also vor allem das alte Gewandhaus, das spätere Rathaus. Zur Bestätigung der hier
ausgesprochenen Vermutung führe ich an: In Dortmund hat ursprünglich die Reinoldigilde
 über die Tuchhalle, das spätere Rathaus, verfügt; von Winterfeld, Dortmunder
Wandschneider, S. 6; vgl. dazu die treffenden Bemerkungen von F. Frensdorff, Dortnunder
 Statuten, S. LIIIf., die m. E. durchaus nicht von v. Below, Stadtgemeinde,
5. 68 ff. entkräftet sind, was bereits bei Doren, Kaufmannsgilden des Mittelalters, S. 91,
hervorgehoben wurde. — Ferner weise ich auf Saint Omer, wo die Gilde der Fernhändler
1151 den Grund und Boden der von ihr errichteten Gildhalle (Waren- und Kaufhaus)
vom Landesherrn erwirbt; diese Gildhalle wird auch hier später Rathaus. Vgl.
Hegel, Städte und Gilden, II, S. 154ff. und Doren, a. a. O. S. 61, mit dem ich in der
Beurteilung der Gilde von Saint Omer als einer Gilde der angesehenen Kaufmannsgeschlechter
 übereinstimme. Vgl. auch S. 257f.
53) Durch eine Untersuchung der Rostocker Marktverhältnisse habe ich die Vermutung,
daß seit etwa 1200 nur noch die Stadt als Eigentümerin neuerrichteter Marktbaulichkeiten
 in Frage kommt, stützen können. Vgl. unten S. 268, Anm. 33.
54) Wenn ich es hier auch vermeide, vergleichendes Material heranzuziehen, so möchte
ich doch wenigstens auf das plastische Beispiel von Flumet (Savoyen) verweisen: Macelijum
 debet in villa fieri, ubi melius sedebit toti ville secundum consilium iuratorum (Unternehmergilde)
 et populi; 12 (Unternehmer) illud edificare debent et concedere macellariis
pro censu et habere censum illum. Ipsimet disponere debent, ubi vendantur pelles,
penne et pellicie et huiusmodi, ibique perticas ponere et illas pellipariis ad censum concedere.
 F. Beyerle, a. a. O0. S. 139.
55) Hier ist nicht weiter auszuführen, daß dieselben Familien, die als Eigentümer von
Marktbuden begegnen, ganze Blocks an den einzelnen Straßen besaßen und gegen Mietzins
 an die zuziehenden Ansiedler austaten. Ein Teil eines solchen Blocks, die „‚hereditas
Vorradorum‘“ ist auf der Karte einzusehen: Kohlmarkt — Schmiedestraße alte Nummern
278 —292. Näher auf diese Dinge einzugehen, hoffe ich in einer zusammenfassenden
Darstellung der älteren Lübecker Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Vgl. auch unten
S, 129: Parzellierungstätigkeit der Gründerfamilie Stalbuk.
56) Ich verweise zur näheren Begründung dieses etwas umstilisierten Satzes auf meine
neuen Ausführungen zu dem ersten dieser Beiträge S. 24 und S. 37 Anm, 87. — Den
Einwendungen G. v. Belows, Vtjschr. f. Soz. u. Wirtschaftsg. Bd. 18, S. 247 gegenüber,
daß. ich diesen Satz nie geschrieben hätte, wenn ich die Tatsache berücksichtigt hätte,
daß die städtische Entwicklung mit der patrizischen Herrschaft beginnt, habe ich nur
zu erwidern, daß darüber zwischen uns an sich kein Widerspruch zu sein brauchte; unterstreiche
 ich doch mit Nachdruck. den Anfang der patrizischen Herrschaft, indem ich dieses
Patriziat als Unternehmerkonsortium die Gründung der Stadt durchführen lasse. Die
Meinungsverschiedenheiten liegen anderswo: v. Below bekämpft für Lübeck nicht nur
die Unternehmergilde, sondern sogar das Vorhandensein einer Mehrzahl von Unternehmern
 bei der Gründung Lübecks; er rechnet mit einem oder höchstens wenigen
Unternehmern, die dann „einfach im Patriziat aufgegangen sind‘, Dieser Belowsche
Einspruch ist aber m. E. unhaltbar. Schon die Lübecker Grundbesitzverhältnisse — und
zwar nicht nur die des Marktes! — zwingen zur Annahme eines Konsortiums von vielen,
nicht einem oder wenigen, Unternehmern. Einen Wink für die Zahl geben Freiburg i. Br.
und Freiberg i. S. mit je 24 Unternehmern; dazu kommt die Parallele zu den Wiener Erb-
            
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