fullscreen : Grundzüge der Sozialpolitik

13.  Kapitel.  Die  Arbeiterwohnungsfrage.

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An  Wohnungsmieten  über  250  M.  jährlich  können  in  Deutschland
und  in  anderen  Ländern  nur  die  besser  gelohnten  Arbeiter  beteiligt
sein,  wenn  auch  im  einzelnen  große  Abweichungen  bestehen.
Da  die  Lohnhöhe  überall  nur  einen  engen  Spielraum  für  den  Mietaufwand ­
  der  Arbeiter  gestattet,  so  ist  in  dieser  Beziehung  die  Arbeiterwohnungsfrage ­
  durchaus  internationaler  Art.  Tatsächlich  gibt  es  keinen
Kulturstaat,  der  nicht  über  ernste  Mißstände  im  Arbeiterwohnungswesen
  zu  klagen  hätte.  Auch  die  Tatsache  findet  sich  überall,  daß
nicht  nur  in  den  Städten,  sondern  auch  auf  dem  Lande  die  Wohnverhältnisse ­
  der  Arbeiter  ungünstig  sind.  Soweit  die  Landgemeinden
durch  Ansiedlung  von  Industrien  und  durch  die  nahe  gelegenen  Großstädte ­
  beeinflußt  sind,  erscheint  das  selbstverständlich.  Aber  auch  in
den  Landgemeinden,  die  ihren  landwirtschaftlichen  Charakter  bewahrt
haben  und  deshalb  nicht  den  gleichen  Einflüssen  unterliegen  wie  die
Städte,  sind  große  Mißstände  nicht  zu  leugnen.  Sie  beruhen  hier  vorzugsweise ­
  auf  den  beschränkten  Einkommensverhältnissen  der  Arbeiterschaft, ­
  die  —  auch  die  im  eigenen  Hause  wohnenden  ansässigen  Arbeiter ­
  —  dazu  nötigen,  den  Aufwand  für  die  Wohnung  in  engen
Grenzen  zu  halten,  soweit  nicht  die  Wohngelegenheit  als  Teil  des
Lohnes  gewährt  wird,  und  weiter  auf  der  Unzulänglichkeit  hygienischer
Anlagen,  deren  Ausgestaltung  überhaupt  auf  dem  Lande  erklärlicherweise ­
  zu  wünschen  übrig  läßt.  Auf  solche  Erscheinungen  läßt  schon  die
Tatsache  schließen,  daß  in  weniger  dicht  bevölkerten,  überwiegend
landwirtschaftlichen  Provinzen  Preußens  die  Bevölkerung  sich  auf  die
vorhandenen  Wohnstätten  dichter  zusammendrängt,  als  in  dichtbevölkerten, ­
  gewerblich  hoch  entwickelten  Provinzen.  Aus  dem  Statistischen
Jahrbuch  für  den  preußischen  Staat  (1903)  läßt  sich  folgende  Nebeneinanderstellung ­
  ableiten.
Es  entfallen  auf:

Provinz

1  qkm

1  bewohnte
Wohnstätte

Provinz

1  qkm

1  bewohnte
Wohnstätte

Bewohnte
Wohnhäuser

Bewohner

Haushaltungen ­


Bewohner

Bewohnte  i
Wohnhäuser  ;

Bewohner  [

<3J
CG
ps  s=J
c3  £
MS
£

Bewohner  |

Brandenburg  ohne

Schlesien  ....

11,4

115,8

2,3

9,9

Berlin  ....

7,0

78,0

2,5

10,9

Westfalen  ....

16,1

157,1

1,8

9,8

Posen

6,2

65,1

2,1

10,4

Rheinprovinz  .  .

24,9

213,4

1,7

8,5

Pommern  ....

5,2

54,3

2,2

10,2

Sachsen  .  .  .

13,0

112,2

1,9

8,5

Westpreußen.  .  .

5,9

61,2

2,1

10,2

Hessen-Nassau  .  .

15,1

120,9

id

7,9

Ostpreußen  .  .  .

5,4

54,0

2,0

9,8

Hiernach  sind  die  links  aufgeführten  Provinzen  mit  mäßiger  Volksdichtigkeit ­
  weniger  dicht  bebaut  als  die  rechts  angegebenen  bevölkerungsreichen ­
  Provinzen,  und  die  einzelne  Wohnstätte  ist  in  jenen
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