194 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [652
Der Notenumlauf der Bank von England stieg 1780 — 1860 von 168,2 Mill. Mk.
auf 429,6 Mill. Mk., seither schwankt er zwischen 400 und 600 Mill. Mk.; der der
Provinzialbanten sank 1860—- 1897 von 126 auf 28 Mill. Mk., der der schottischen
stieg zur selben Zeit von 93 auf 158 Mill. Mk. Die französische Bank hatte 1840
180 Mill. Mk., 1870 etwa 1200, 1897 etwa 2966 Mill. Mk. im Umlauf, die preußische
1847 36, 1875 754, die deutsche 1876 684, 1900 1188 Mill. Mk. (die Privatnoten—
hanken 1873 830 und 1900 175 Mill. Mk.) im Umlauf. Die belgische Bank hat
1851—–1880 ihre Noten mehr als verzehnfacht, seither haben sie nicht viel zugenommen;
die niederländische verdoppelte 1864 —1881 fast ihre Noten, seither trat so ziemlich
Stabilität ein. Wir kommen auf die Ursachen, warum in den hochentwickelten Ländern
die starke Zunahme der Notencirkulation aufhört, im nächsten Kapitel zurück.
d) Der Wechfel. Am wichtigsten aber für die Ausbildung des kaufmännischen
kurzen Kredits wurde der Wechsel, wie er sich vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart
als eigentümliche Vertragsform entwickelt hat. Die Voraussetzungen seiner Entstehung
waren die damaligen Schwierigkeiten der doch immer dringlicher werdenden interlokalen
Geldzahlungen, wie sie in der Verschiedenheit der Münze, dem Mangel an Posten und
Postanweisungen, den Geldausfuhrverboten lagen, sowie die Möglichkeit, unter der Form
eines Münzwechsels die für den Kaufmann unentbehrlich gewordene Verzinsung für
kurze Darlehen zu verbergen. Man erhielt heute in Florenz Geld in italienischen Gold—
gulden und zahlte sie in zwei Monaten in Pfennigen auf einem Meßplatz der Cham—
pagne zurück; was man hier mehr zahlte, verbarg den Zins, man koante dieses Mehr
als Ersatz der Transportkosten und des ideellen Münzwechsels bezeichnen. Die Geschäfte
bildeten sich nun in zwei Formen im 13. und 14. Jahrhundert unter den italienischen
Kaufleuten und Banken und ihren Gesellschaftern, Geschäftsfreunden und Kunden an
anderen Orten aus: 1. in der Form notariell beurkundeter und als Cambium bezeich—
neter Darlehensgeschäfte auf kurze Zeit, wobei die Einzahlung und Rückzahlung in
berschiedener Münze und meist an verschiedenem Orte erfolgte. Wer eine Zahlung an
einem anderen Orte zu machen hatte, wandte sich an einen Geschäftsmann, der bar
Geld für kurze Zeit brauchen konnte und nutzen wollte und etwa bald an jenen Ort
ceiste oder dort einen Socius oder Schuldner hatte, der für ihn dort zurückzahlen konnte.
Der Geldempfänger (Wechfelaussteller) am ersten Orte stellte dafür die Cambiumurkunde
aus, und mit ihr erhielt der andere (der Wechselnehmer) die Möglichkeit, am anderen Orte
die Gegenleistung zu erheben; 2. in der Form privater kaufmännischer Anweisungen,
sog. Zahlungsbriefe, lettera di pagamento, die erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts
als Wechselbriefe (lettera di cambio) bezeichnet wurden. Es waren Anweisungen, die
ursprünglich in der gewöhnlichen Korrespondenz enthalten, nach und nach als selbständige
Briefe aus ihr herausgenommen wurden. Ein Geschäftshaus (der Wechselaussteller,
Trassant) beauftragt einen Socius, Kunden oder Schuldner am andern Orte (den Be—
zogenen, Trassaten), an einen Dritten (den Wechselnehmer, Remittenten) gegen UÜber—
reichung des Zahlungsbriefes eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Trassant erhält
die Valuta, die niedrigere Summe am Orte vom Wechselnehmer bezahlt, oder er
kreditiert sie; dieser erhält die höhere am andern durch den Trassaten. So entstand im
Laufe des 14. —17. Jahrhunderts der sog. gezogene Wechsel; man sparte mit ihm die
notarielle Urkunde; die Sicherheit der Zahlung erhöhte sich durch die Haftung des
Ausstellers im Falle der Nichtzahlung durch den Trassaten; es wurde üblich, daß
dieser vorher schriftlich erklärte, ob er den Wechsel acceptiere, also sicher zahlen wolle;
auf den Wechselmessen, auf welche die meisten Wechsel gestellt waren, führte man im
Fall der Nichtzahlung den Wechselarrest als sicherstes Exekutionsmittel ein; daraus ent⸗—
wickelte fich der heutige rasche und strenge Wechselprozeß, die Wechselstrenge; durch die
Ordreklausel, d. h. die Ermächtigung, den Wechfel weiter zu verkaufen, durch einfachen
chrijtlichen Vertrag auf seiner Rückseite oder gar nur durch Unterschrift des Verkaufenden
an dieser Stelle (Indossament, Girierung), wurde der Wechsel zu einem Zahlungsmittel,
das durch viele Hände gehen konnte, und zugleich steigerte sich damit seine Sicherheit, indem
alle so auf seiner Rückseite Eingetragenen ebenfalls für die Zahlung hafteten. Der gezogene