Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

194 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [652 
Der Notenumlauf der Bank von England stieg 1780 — 1860 von 168,2 Mill. Mk. 
auf 429,6 Mill. Mk., seither schwankt er zwischen 400 und 600 Mill. Mk.; der der 
Provinzialbanten sank 1860—- 1897 von 126 auf 28 Mill. Mk., der der schottischen 
stieg zur selben Zeit von 93 auf 158 Mill. Mk. Die französische Bank hatte 1840 
180 Mill. Mk., 1870 etwa 1200, 1897 etwa 2966 Mill. Mk. im Umlauf, die preußische 
1847 36, 1875 754, die deutsche 1876 684, 1900 1188 Mill. Mk. (die Privatnoten— 
hanken 1873 830 und 1900 175 Mill. Mk.) im Umlauf. Die belgische Bank hat 
1851—–1880 ihre Noten mehr als verzehnfacht, seither haben sie nicht viel zugenommen; 
die niederländische verdoppelte 1864 —1881 fast ihre Noten, seither trat so ziemlich 
Stabilität ein. Wir kommen auf die Ursachen, warum in den hochentwickelten Ländern 
die starke Zunahme der Notencirkulation aufhört, im nächsten Kapitel zurück. 
d) Der Wechfel. Am wichtigsten aber für die Ausbildung des kaufmännischen 
kurzen Kredits wurde der Wechsel, wie er sich vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart 
als eigentümliche Vertragsform entwickelt hat. Die Voraussetzungen seiner Entstehung 
waren die damaligen Schwierigkeiten der doch immer dringlicher werdenden interlokalen 
Geldzahlungen, wie sie in der Verschiedenheit der Münze, dem Mangel an Posten und 
Postanweisungen, den Geldausfuhrverboten lagen, sowie die Möglichkeit, unter der Form 
eines Münzwechsels die für den Kaufmann unentbehrlich gewordene Verzinsung für 
kurze Darlehen zu verbergen. Man erhielt heute in Florenz Geld in italienischen Gold— 
gulden und zahlte sie in zwei Monaten in Pfennigen auf einem Meßplatz der Cham— 
pagne zurück; was man hier mehr zahlte, verbarg den Zins, man koante dieses Mehr 
als Ersatz der Transportkosten und des ideellen Münzwechsels bezeichnen. Die Geschäfte 
bildeten sich nun in zwei Formen im 13. und 14. Jahrhundert unter den italienischen 
Kaufleuten und Banken und ihren Gesellschaftern, Geschäftsfreunden und Kunden an 
anderen Orten aus: 1. in der Form notariell beurkundeter und als Cambium bezeich— 
neter Darlehensgeschäfte auf kurze Zeit, wobei die Einzahlung und Rückzahlung in 
berschiedener Münze und meist an verschiedenem Orte erfolgte. Wer eine Zahlung an 
einem anderen Orte zu machen hatte, wandte sich an einen Geschäftsmann, der bar 
Geld für kurze Zeit brauchen konnte und nutzen wollte und etwa bald an jenen Ort 
ceiste oder dort einen Socius oder Schuldner hatte, der für ihn dort zurückzahlen konnte. 
Der Geldempfänger (Wechfelaussteller) am ersten Orte stellte dafür die Cambiumurkunde 
aus, und mit ihr erhielt der andere (der Wechselnehmer) die Möglichkeit, am anderen Orte 
die Gegenleistung zu erheben; 2. in der Form privater kaufmännischer Anweisungen, 
sog. Zahlungsbriefe, lettera di pagamento, die erst gegen Ende des 14. Jahrhunderts 
als Wechselbriefe (lettera di cambio) bezeichnet wurden. Es waren Anweisungen, die 
ursprünglich in der gewöhnlichen Korrespondenz enthalten, nach und nach als selbständige 
Briefe aus ihr herausgenommen wurden. Ein Geschäftshaus (der Wechselaussteller, 
Trassant) beauftragt einen Socius, Kunden oder Schuldner am andern Orte (den Be— 
zogenen, Trassaten), an einen Dritten (den Wechselnehmer, Remittenten) gegen UÜber— 
reichung des Zahlungsbriefes eine bestimmte Summe zu zahlen. Der Trassant erhält 
die Valuta, die niedrigere Summe am Orte vom Wechselnehmer bezahlt, oder er 
kreditiert sie; dieser erhält die höhere am andern durch den Trassaten. So entstand im 
Laufe des 14. —17. Jahrhunderts der sog. gezogene Wechsel; man sparte mit ihm die 
notarielle Urkunde; die Sicherheit der Zahlung erhöhte sich durch die Haftung des 
Ausstellers im Falle der Nichtzahlung durch den Trassaten; es wurde üblich, daß 
dieser vorher schriftlich erklärte, ob er den Wechsel acceptiere, also sicher zahlen wolle; 
auf den Wechselmessen, auf welche die meisten Wechsel gestellt waren, führte man im 
Fall der Nichtzahlung den Wechselarrest als sicherstes Exekutionsmittel ein; daraus ent⸗— 
wickelte fich der heutige rasche und strenge Wechselprozeß, die Wechselstrenge; durch die 
Ordreklausel, d. h. die Ermächtigung, den Wechfel weiter zu verkaufen, durch einfachen 
chrijtlichen Vertrag auf seiner Rückseite oder gar nur durch Unterschrift des Verkaufenden 
an dieser Stelle (Indossament, Girierung), wurde der Wechsel zu einem Zahlungsmittel, 
das durch viele Hände gehen konnte, und zugleich steigerte sich damit seine Sicherheit, indem 
alle so auf seiner Rückseite Eingetragenen ebenfalls für die Zahlung hafteten. Der gezogene
	        
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