258 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [716
mit dem Gemeinwohl verträgliche Bahnen geleitet; zugleich aber haben alle edleren
Motive des reellen Geschäftslebens, wie z. B. die Nachbarrücksicht, die humane Teil—
nahme der Starken an der Entwickelung der Schwachen, der streng rechtliche Sinn,
der unsauberen Gewinn verschmäht, Anteil an der Ausbildung dieser Organisation.
202. Schlußbetrachtung über die Kreditentwickelung. Die Aus—
bildung der Kreditgeschäfte und der Kreditorgane zeigt uns von Anfang an und in
steigendem Maße bis in die neueste Zeit, am stärksten bei den höchststehenden Völkern,
eigentümliche Züge, welche sie von den anderen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens,
der privaten Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der gewerblichen Produktion, auch den
meisten anderen Handelszweigen unterscheidet. Nur die Verkehrsentwickelung und die
Ausbildung der Verkehrsorgane hat in verstärktem Maße dieselben Tendenzen. Die
Kreditorganisation und die Verkehrsorganisation werden die führenden und centrali—
fiertesten Stücke der volkswirtschaftlichen Organisation. Freilich das Versicherungs—
wesen und die großen Kartelle beginnen teilweise auch schon ähnliche Züge der Centrali—
fierung, staatlichen Regulierung, öffentlichen Korporationsbildung anzunehmen.
Bereits in den Anfängen des Kreditwesens zeigt das belreffende Geschäft durch
seinen Zusammenhang mit dem Geld- und Münzwesen, dann bald auch durch den mit
den staatlichen Finanzen einen eigentümlichen Charakter; die Bildung des Staatsschatzes,
des Kirchen⸗ und Klostervermögens, der ständischen und fiskalischen Centralkassen führt
zu Kreditgeschäften dieser Organe; die Münzer werden Bankiers und bleiben doch halb
oder ganz Beamte. Die öffentlichen Gewalten konzessionieren und regulieren die ein—
schlägigen Geschäfte.
Dann bemächtigt sich allerdings der arbeitsteilige Handel der Sache; kleine private
Geld- und Kredithändler wie große, zu fürstlichem Reichtum aufsteigende Bankiers
bilden die Technik des Geschäfts aus, bringen aber auch alle übrigen Klassen, zuletzt
den Staat von sich in Abhängigkeit. Das allmächtige Privatkapital scheint so die
Volkswirtschaft zu beherrschen. Falsche Doktrinen wollen ihm unbedingte Freiheit
geben, weil das Kreditgeschäft ein Geschäft wie jedes andere sei, weil der Staat durch
sein Kreditrecht und durch Staatsbanken nur sich und die Volkswirtschaft in ungesunde
Bahnen bringe. Aber es zeigt sich im 18. und 19. Jahrhundert bald nur zu sehr, daß
der falsche, der hastig habfüchtige Machtgebrauch der privaten Kreditorganisation schädlich
ist, die unvermeidlichen Krisen steigert, zu einer Klassenherrschaft der privaten Bank⸗
häufer, zu einem aussaugenden Wuchertum der kleinen Geldverleiher führt.
Die Gesetzgebung unterwirft die einzelnen Kreditorgane einer Regulierung; es
wird ihnen vorgeschrieben, welche Geschäfte und in welcher Form sie sie machen dürfen.
Der Staat übernimmt gewisse Zweige auf seine Rechnung, oder er ernennt die Leiter,
er centralisiert gewisse Zweige wie das Notengeschäft. Die Provinzen und Gemeinden,
öffentliche und gemeinwirtschaftliche Korporationen gründen Hypothekeninstitute, Spar—
kassen, Pfandleihanstalten. Die sämtlichen übrigen Klassen der Gesellschaft, die bisher
nur Kredit suchten und ihn teuer und schwierig genug erhielten, fangen an sich zu
organisieren; sie setzen den Händler- die Schuldnerbanken gegenüber, wie es z. B. die
Kreditgenossenschaften sind.
Immer lebendiger wird das Gefühl, daß alles wirtschaftliche Leben und Gedeihen
von der rechten Kreditentwickelung abhänge, daß Staat und Volkswirtschaft in ihren
rentralen Interessen durch die Kreditorganisation berührt werden. Der Kredit centralifiert
fich allerwärts, die Centralorgane der verschiedenen Kreditzweige müssen unter sich und
mit der Staatsgewalt Fühlung haben; der kleinste bäuerliche Vorschußverein hängt
durch Provinzialkassen, Landescentralgenossenschaft, Reichsbank mit dem Centrum des
Kreditlebens ebenso zusammen wie die Filialen der kaufmännischen Effektenbanken.
In diesem ganzen Entwickelungsprozeß suchen immer wieder die Leiter großer
Institute möglichste Selbständigkeit, möglichft große Macht zu erhalten, und sie erwerben
auch für sich Millionen. Aber sie haben doch nicht mehr die Siellung, wie noch 1880
die Rothschilds, 1306—1560 die Fugger. Die Direktoren der Centralnotenbanken und
anderer halb oder ganz gemeinwirtschaftlicher Centralinstitute sind mächtiger als die