741)] Die Ordnung der Arbeitszeit.
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arbeit wurde in vielen Branchen allgemein üblich. In den ogenannten Saison—
gewerben wurde es am schlimmsten. Da steigerte sich die tägliche Arbeitszeit periodisch
bis zu 16, ja 20 Stunden. Der ungezügelte Erwerbstrieb der Unternehmer und die
proletarische Not der Arbeiter reichten sich zu dieser Mißbildung die Hand. Eine kurz⸗
fichtige Geschäftspraxis glaubte so mit gleichen Kosten mehr zu produzieren; die
manchesterlich englische Nationalökonomie (Senior) brachte das Schlagwort auf, der
Gewinn des Fabrikanten werde in den letzten Stunden erzielt. Man übersah die ver—
hängnisvollen Folgen für das Familienleben, für die körperlichen und geistigen Kräfte
des Arbeiterstandes. Man bemerkte nicht oder wollte nicht bemerken, daß der längeren
Kapitalausnützung die immer lässiger werdende Arbeit der übermüdeten Leute gegen—
überstand, daß die Arbeiter von der 10., 12. Stunde an, vollends die Nachtarbeiter
bei langer Nachtschicht immer Schlechteres lieferten.
Die Folgen wurden zuletzt so, daß eine Reaktion kommen mußte. Die voran—
geschrittenen Arbeiter, die Humanität, die hygienische und sociale Wifsenschaft begannen
gegen die überlange Arbeitszeit zu kämpfen. Englische Eisenbahnunternehmer wiefsen
nach, daß in den Ländern lässiger Arbeit und niedrigen Lohnes die Arbeits—
zeit am längsten, in den Ländern der intensiven besseren Arbeit am kürzesten fei.
Einzelne weitblickende Fabrikanten machten Versuche mit kürzerer Arbeitszeit und
fanden, daß gleich Viel und gleich Gutes oder Besseres bei gleicher Ausgabe für Lohn
geleistet werde. Die Gesetzgebung begann, langsam und schüchtern, die Arbeitszeit der
Kinder und der Unerwachsenen in gewissen Gewerbszweigen, seit 1847 in England die
aller Frauen einzuschränken. Die organisierten Arbeiter, in einigen Ländern auch das
Gefetz, verlangten ebenso die Beschränkung der täglichen Männerarbeit auf 11, 10,
9 Stunden. Vielfach ist für schwere Arbeit schon der Neunstundentag üblich; allgemein
gilt er oder der Achtstundentag den Arbeitern als das künftige Ideal. Man streitet
nur darüber, ob er durch Gesetz zu erzwingen sei. Auch die Nacht- und die Sonntags—
zeit ist nach langem Kampf in den letzten zwanzig Jahren, in Deutschland 1891, ein—
geschränkt worden. Ebenso die Zeit der Offnung der Verkaufsläden am Sonntag, der
alltägliche abendliche Ladenschluß. Auch die polizeiliche Schließung der Wirtschaften und
Vergnügungslokale zu bestimmter Abend- oder Nachtstunde gehört in gewissem Sinne
hieher. Das einzelne dieser Bewegung ist hier nicht darzustellen; auch die Kämpfe
nicht, die jeder gesetzgeberischen Anderung erst vorausgingen und dann wieder folgten,
als Reaktion der kurzsichtig egoistischen, verletzten Interessen. Fast eine Schmach für
die aus politischen Parteigrunden daran Teilnehmenden ist die 1896 —1900 in Deutsch—
land erfolgte Hetze gegen die anemn des Arbeitstages der Bäckereigehülfen und
Lehrlinge auf 12, 11 und 10 Stunden. Überall hat mit der Zeit sich die Reduktion
der gewerblichen Arbeitszeit, die Wiederherstellung der Sonntagsruhe, die Einschränkung
der Nachtarbeit auf ein vernünftiges Maß als großer socialer Fortschritt, als ein
Mittel zur Hebung der Gesundheit, Gesittung und Lebenshaltung erwiesen. Gewiß
hat teilweise die Verkürzung auf eine intensivere anstrengendere Nerven- und Muskel—⸗
thätigkeit hingewirkt, aber sie ist erträglich bei 8—10 stündiger Arbeit, sie erzeugt eine
normale Auslese der Tüchtigsten und Kräftigsten.
Und man wird allgemein sagen können, je komplizierter der Gesellschafts—
organismus wird, je mehr dieselben Personen ihre Zeit geteilt der Arbeit und dem
Beschäft, der Familie und der Erholung, der Erziehung und den allgemeinen An—
gelegenheiten widmen müssen, desto notwendiger ist eine allgemeine gesellschaftliche
Ordnung der Zeitabschnitte, welche den verschiedenen Zwecken zu dienen haben.
d) Natural- und Geldlohn, Warenzahlung. Die älteste Art der
Arbeitsvergütung war überall die Darreichung von Wohnung, Speise und Kleidung,
entweder direkt, wie die Familienglieder und Sklaven sie erhielten, oder indirekt, wie
der Hörige sie durch Kate und Ackerstelle, durch Vieh-und Werkzeugüberlassung bekam.
Der Geldlohn verband sich vielfach mit dem Vordringen der persönlichen Freiheit, hat
aber keineswegs die Belohnung in Naturalien überall oder auch nur überwiegend sofort
mit dieier beseitigt. Nicht nur blieb zunächst für das häusliche Gesinde, für die Lehrlinge