795) Die Entstehung des Versicherungswesens.
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den Vorteil einer sicheren Endigung ihrer Verpflichtung; die Käufer der Lebensrenten
varen für ihr Leben gesichert, ob sie lang oder kurz noch lebten.
In den Mittelmeerländern entstand vom 14. Jahrhundert an die Seeversicherung
zuerst in Anlehnung und in Verbindung mit einem gewährten Darlehen, so daß der Dar—
lehen Gebende zugleich gegen höhere Entschädigung die Gefahr, welche Schiff und Ladung
liefen, ganz oder zum Teil trug. Verschiedene Versicherungsformen kamen vor, das Sec—
darlehen, die commenda, die colonna u. s. w., welche den Gedanken einer Versicherung
von Schiff oder beförderten Waren nebenbei enthielten. Von 1330—-1500 begannen
Kaufleute zuerst als Neben⸗-, dann als Hauptgeschäft durch zahlreiche selbständige Ver—
träge die Versicherung der Schiffe und ihrer Ladung gegen eine bestimmte Praͤmie zu
ibernehmen, d. h. sie zahlten im Falle des Verlustes die Versicherungssumme und er—
hielten dafür die Prämien von so und so viel Prozenten des versficherten Wertes. Auch
hier war das Versicherungsgeschäft nur dem möglich, der als Geschäftsmann zahlreiche
ähnliche Verträge schloß, die untereinander den Zufall ausglichen, ihm die Mittel
lieferten, die Verträge zu erfüllen und dabei noch einen Gewinn zu machen. An der
Hand einer systematischen Gesetzgebung bildete sich die Seeversicherung vom 15. bis
17. Jahrhundert schon sehr genau und fein aus. Die Praxis kannte bereits die ver—
schiedenen Größen der Gefahr je nach dem Meere, je nach Art der Schiffe, stufte danach
die Höhe der Beiträge, der Prämien, gegenüber den Versicherungssummen ab. Aber es
zeigte sich doch im Laufe des 17. Jahrhunderts, daß der Umfang der Versicherungs—
geschäfte des einzelnen Kaufmanns, der Versicherungsverträge abschloß, viel zu gering
sei, um ihn nicht häufig bankerott werden zu lassen und die Versicherten um ihre
Entschädigung zu bringen. Und daher bildeten sich neben den privaten Versicherern
mehr und mehr von 1690— 1800 große Compagnien für das Geschäft, teilweise bereits
mit ausschließender Berechtigung.
Diese mit Gewinnabsicht gebildeten, kaufmännisch verwalteten Compagnien für
Seeversicherung, hauptsächlich in England und den Nordseehäfen im 18. Jahrhundert
zu Hause, wurden hier auch das Vorbild für ähnliche Compagnien, die nun die Ver—
sicherung von Häusern, spaͤter auch von Hauseinrichtungen gegen Brandgefahr über—⸗
nahmen, und für solche, welche auf Grund von Absterbetafeln die Auszahlung von
Witwengehalten, Waisengeldern, Alterspensionen und Kapitalbeträgen für den Todesfall
gegen einmalige oder sich wiederholende Einzahlungen gewährleisteten (Lebensversicherungs
anstalten). Auf dem Kontinent sind ähnliche Anstalten hauptsächlich erst von Anfang
des 19. Jahrhunderts an entstanden, zumeist mehr in der Form sogenannter Gegen—
seitigkeitsgesellschaften, wobei die Versicherten als Träger des Geschäfts fungieren, auf
die Spitze der Verwaltung einen gewissen Einfluß haben, bei Verluft nachzahlen müssen,
bei Gewinn einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerhalten; später mehr in der Form
der Altiengesellschaft, die feste Prämien erhebt, den Gewinn als Dividende an die
Aktionäre verteilt. Fur die Gegenseitigkeitsgesellschaften fehlte in Deutschland und
anderwärts lange eine ihre Verfassung regelnde Gesetzgebung. Sie konnte in der älteren
Zeit entbehrt werden, da ihre Gründer, von humanitären Absichten und socialen Idealen
ausgehend, die Geschaͤfte sehr solid führten. Später bemächtigten sich aber Spekulanten,
ja teilweise auch Schwindler dieser Geschäftsform, wodurch große Mißbräuche entstanden,
eine sie bekämpfende, ihre Verfassung ordnende Specialgeseßgebung nötig wurde.
Die See-, Feuer- und Lebensversicherung hatte sich von 1700 - 1840 in
England langsam entwickelt, auf dem Kontinent waren bis 1840 erst die bescheidensten
Ansänge vorhanden. Von 1840 - 1880 nahm das ganze Versicherungswesen einen großen
Aufschwung, von da bis zur Gegenwart erreichte es erst seine volle wirtschaftliche Bedeutung,
sunächst in den genannten Zweigen und dann auch darüber hinaus. Es bildeten sich im
aufe des 19. Jahrhunderts die Verficherung gegen Hagelschaden, gegen Viehsterben und
Viehkrankheiten; es wurden Versuche gemacht, die Schäden zu versichern, welche durch
Zerbrechen von Spiegelscheiben, durch Gas und Wasferleitungsschüben, durch Einbruch
zurch Unfälle aller Art, durch falsche Kreditierung und Hypothekengeschäfte enistehen:
Das Wichügste aber war, daß die bestehenden Kranken- und Sterbegelderkassen der
Schmoller, Grundrik der Volkswirtschaftslehre. II. 1.—6. Aufs.