Full text: Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)

797)] Transport- und Feuerversicherung. Societäten und Aktiengesellschaften. 339 
Die öffentlichen Anstalten — Societäten genannt — für Gebäude— 
versicherung in Deutschland, sterreich, der Schweiz und Skandinavien waren zwar 
durch ihre Zwangsrechte ziemlich weit ausgedehnt, aber in ihrer Wirksamkeit veraltet 
und unvollkommen. In den kleineren deutschen Staaten erhielit fich meist das Zwangs— 
recht auf Beitritt aller Gebäude, in Preußen wurde es in den dreißiger Jahren auf— 
gehoben unter dem Einfluß der liberalen Theorien und in der Erwartung, daß private 
Gesellschaftten wie in England größere Fortschritte herbeiführen würden. Man ließ 
dabei in der Hauptsache die Annahmepflicht der Societäten foribestehen, und die Folge 
war, daß ihnen die schlechten Objekte blieben, die guten zu einem großen Teil entgingen. 
Zugleich kam 181521850 mehr und mehr die Verfsicherung des Mobiliars 
auf; dieselbe fiel zunächst ganz den wenigen damals sich bildenden Gegenseitigkeits- und 
Aktiengesellschaften zu. Die letzteren hatten kaum begonnen, die ersteren waren gerade 
damals, wie wir schon sahen, von edlen Menschenfreunden in gemeinnütziger Absicht 
und zugleich mit großem Geschäftsverständnis in Deutschland geschaffen worden; die 
Gothaer (1821) und andere wurden Musteranstalten ersten Ranges. Aber auch die 
ersten Aktiengesellschaften zeichneten sich aus; die Aachen-Münchener (1828) hatte ähnlich 
wie die Gegenseitigkeitsgesellschaften stark humanitär- gemeinnützige Tendenzen. Beide 
Arten von Organen, übrigens von staatlicher Konzession abhängig und vom Staate 
kontrolliert, führten in der Abstufung der Gefahren und der Prämien, in der Ver— 
waltungsorganisation, der Reservensammlung große Fortschritte herbei; sie drängten die 
Societäten von 1880—1870 sehr zurück, regten aber auch den Fortschritt bei ihnen an. 
Es ist charakteristisch, daß fich Rau 182821839 gegen allen Zwang für Gebäude— 
versicherung, 1862 aber wenigstens für die Fortdauer der öffentlichen Anstalten und 
Zwanges unter Voraussetzung ihrer Reform nach dem Vorbild der Gesellschaften 
ausspricht. 
Während so in Deutschland 1830—41870 die Feuerversicherung im ganzen solide 
Fortschritte machte, hatte in England und den Vereinigten Staaten die Freiheit des 
Aktien- und Versicherungswesens, die übermäßige Konkurrenz der Agenten und Gesell— 
schaften sehr schlimme Zustände erzeugt. Wenn auch viele der alten englischen Aktien— 
gesellschaften auständig blieben, die meisten neugegründeten wirtschafteten immer leicht— 
finniger, machten zu Dutzenden bankerott, veranlaßten starke Überversicherungen und 
zahlreiche Brandstiftungen; die Prämien stiegen in Nordamerika auf das vierfache der 
deutschen. Förmliche Brandepidemien brachen aus; 1866 schätzte man die Brandschäden 
in den Vereinigten Staaten auf 200 Mill. Dollars. Die halbverkrachten englischen 
Gesellschaften liehen sich zu Hunderten von größeren einverleiben, mit kolofsalen Abstanos- 
summen für ihre Direktoren und Beamten, häufig ohne Zustimmung der Versicherten. 
Ende 1869 standen vor dem englischen Kanzleihofe nicht weniger als 76 Versicherungs- 
gesellschaften in Liquidation. 
Diese „Segnungen“ der freien Konkurrenz führten in den Vereinigten Staaten 
eine strenge Staatskontrolle, in England wenigstens 1870 die Cave-Akle gegen die 
schlimmsten Mißbräuche herbei. In Deutschland hat nie eine ähnliche „Freiheit“ be— 
standen; immerhin hat auch hier die stark wachsende Konkurrenz gewisse Mißbrauche 
bei den Aktiengefellschaften erzeugt. Sie wurden aber gerade durch den Streit derselben 
mit den öffentlichen Societäten in Schranken gehalten. 
Als von 1861 an die preußischen Societäten auch das Recht der Mobiliar— 
versicherung nach und nach bekamen, ais bis 1877 die preußische Regierung die Privat— 
dersicherung weiter begünftigte, als andererseits mit dem Umschwung in den volks— 
wirtschaftlichen Principienfragen die Societäten neue Freunde sich erwarben, stieg der 
Streit zwischen den Societäten und den Aktiengesellschaften in Deutschland auf seinen 
Höhepunkt. Die Societäten warfen den Aktiengesellschaften ihre hohen Verwaltungs⸗ 
kosten, ihr Agentenheer, ihre Reklame, ihre Konkurrenzpraktiken, ihre hohen Dividenden 
vor; diese jenen ihre Benutzung von öffentlichen Beamten für ihre Geschäftszwecke, ihre 
schablonenhafte Geschäftsbehandlung, ihre Vorrechte aller Art, die Unmöglichkeit für 
den Versicherten, gegen sie durch Klage' Recht zu bekommen.
	        
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