360 Drittes Buch. Der gefellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. —[(1818
—0 praktisches Resultat. Erst ein
Reformgesetz von 1882 faßte die zu versichernden Summen undb das Verfahren dieser
staatlichen Altersversicherung so, daß die Wohlthat den Arbeitern zugänglich wurde.
Von 1880 beginnen die ernsteren Reformanläufe für Alters- und Unfallversicherung,
worauf wir später kommen.
Während die Entwickelung in den Vereinigten Staaten und den englischen
Kolonien eine ähnliche war wie in England, ist sie in Frankreich und den angrenzenden
romanischen Ländern eine wesentlich andere gewesen.
In Frankreich bestanden bis 1788 zahlreiche katholische und protestantische
Hülfskassen bei Bruderschaften, Zünften, Vereinen, die in althergebrachter Weise allerlei
Anterstützungen, aber ohne Rechtsverbindlichkeit, gaben. Die Revolutionsgesetze ver—
nichteten fie oder ihr offenes Beftehen, der Napoleonische Polizeistaat fürchtete alle der—
artigen Vereine als Koalitionsansätze. Doch duldete man sie nach und nach wieder,
zumal wenn sie Leute der verschiedensten Berufe aufnahmen; besonders 1830 —48 vermehrten
sich diese Hülfskassenvereine (societes de secours mutuels), am meisten in den Fabrik—
zegenden; das Sparkassengesetz von 1848 gestattete ihnen, Einlagen in die Sparkassen zu
machen, das hatten 1847 2056 im Betrag von 8,7 Mill. Fr. gethan. Die Frage der
Altersrenten- und der Hülfskassen wurde 18347 1850 im Parlament und sonst ernstlich
diskutiert. Das Gesetz vom 185. Juli 1850 und die folgenden kaiferlichen Dekrete be—
schränken die Hülfskassen in der Hauptsache auf Krankenunterstützung und Begräbnisgeld,
suchen sie durch zahlreiche Patrone, Vorsitz des Maires, lokal Beschränkung und
allerlei polizeiliche Kontrollen fowie durch Staatszuschüsse, wenn sie gewisse Bedingungen
erfüllen, in politisch ungefährliche, versicherungstechnisch gut verwaltete Organe zu ver—
wandeln. Der ganze Hochdruck der Staatsmaschine und der Kirche förderte die Be—
wegung, die bis Ende der 60er Jahre, bis die Syndikatsbestrebungen stärker wurden,
zuch einen Teil der Arbeiter leidlich befriedigte. Im Jahre 1871 bestanden 5787
Vereine (davon 42683 genehmigte, privilegierte) mit 791 901 Mitgliedern, wovon etwa
100 000 Ehrenmitglieder waren, die zahlen, aber nichts fordern.Daneben hatte man,
im Anschluß an die viel weitergehenden Pläne auf Staatshülse des Jahres 1848,
18. Januar 1850 eine vom Staat verwaltete Altersrentenkasse geschaffen, in welche jeder
Bürger, jedes Mitglied einer Hülfskasse sich einkaufen konnte, in die aber hauptsächlich
die Hülfskassen Einzahlungen für ihre Mitglieder im ganzen machten und dafür erheb⸗
liche Staatszuschüsse erhielten. Die Rentenbezieher waͤren bis Eude 1872 auf 29383
mit 6—7 Mill. Fr. Rente) gestiegen. Daneben verteilten auch noch viele Hülfskafsen
direkt, je nach ihren Überschüssen, Ältersrenten an alle Mitglieder. Ich füge gleich bei,
daß Ende 1896 die Zahl der Rentner, die Renten von der Alterskasse bezogen, auf
208 241 mit 38,8 Mill. Fr. gestiegen war, daß aber unter 1,29 Mill. Rentenbeziehern
don 18521896 nicht ganz eine halbe Million Arbeiter waren, die übrigen aus kleinen
Rentiers, Beamten, Eisenbahn- und Chausseebediensteten, Handwerkern u. s. w. bestanden.
Die ebenfalls für die Arbeiter bestimmte staatliche Lebens— und Unfallversicherungskasse
(1868 gegründet) blieb noch bedeutungsloser; sie hatte 1868 —-1896 es auf 2571 Einzel—
und 1647 Sammellebensversicherungen mit ein paar Mill. Fr. Kapital und auf jährlich
ztwa 1416 gegen Unfall versicherte Personen gebracht (1868); bis Ende 18906 waren
im ganzen 869 654 verfsichert worden.
Die Republik hat die polizeiliche Einschränkung der societs de secours mutuels
eit 1870 etwas ermäßigt, sie aber erst nach langen, 17 jährigen parlamentarischen
Kämpfen 1. April 1898 unter ein liberales Gesetz gestellt, das ihnen eine Ausdehnung
ihrer Zwecke und die Bildung von Unionen gestattet, aber ihre Versicherungstechnit
aicht auf ganz befriedigenden Boden stellt. Das wachsende praktische Bedürfnis hatte
ie 1875 1900 wesentuch vermehrt; es bestanden in den letzten Jahren zwar ca.
12000 Kassen, ihre Mitglieder werden aber auf nur 1,6—2,8 Mill. (letztere Zahl nach
Cheysson) angegeben; darunter 250000 Ehrenmitglieder, 550 000, welche prosessionelle
Vereine bilden, 200 000 kleine Unternehmer, 200000 Beamte, im ganzen 6—700 000
gewerbliche Lohnarbeiter, 22300 000 Angestellte aller Art. Das Vermögen war 1886