328)] Das deutsche Krankenkassengesetz. 365
ehrenamtlichem, gewähltem Vorstande, Generalversammlung (Delegiertenversammlung,
wenn es über 500 Mitglieder sind), mit einer großen Selbständigkeit der laufenden
Verwaltung, Arztanstellung, Entscheidung über Krankengeld u. j. w. Die Hauptfrage
ür ihre sociale und wirtschaftliche Bedeutung ist aber die, wie es gelungen ist, durch
iie genossenschaftliches Leben, gute Wahlen, tüchtige Vorstände, Sparsamkeit und aus—
fkömmliche Unterstützungen zu schaffen, die Arbeitgeber- und Arbeiterelemente im Vor—⸗
sttande in Harmonie zu halten. Wir kommen darauf zurück.
Die Mitglieder der Kassen sind von dreierlei Art: 1. die reichsgesetzlich versiche—
rungspflichtigen Lohnarbeiter, 2. diejenigen, welche durch Landesgesetz oder Ortsstatut
zur Versicherung verpflichtet werden, 8. die freiwillig Beitretenden. Die sub 1 Ge—
nannten sind die gewerblichen, im einzelnen fest abgegrenzten Lohnarbeiter, welche über
eine Woche beschäftigt sind, und die ihnen gleichstehenden Betriebsbeamten bis 2000 Mk.
Jahresverdienst; unter 2 fallen die Hausgewerbetreibenden, die landwirtschaftlichen Arbeiter,
deren allgemeine und sofortige Einbeziehung wegen ihrer Naturaljahresbezüge nicht rat—
jam erschien; unter 3 fallen seit 1892 alle nicht versicherungspflichtigen Personen mit
einem Jahreseinkommen bis 2000 Mk.; man hatte im Anfang dabei hauptsächlich die
Arbeiter im Auge, die aus einer versicherungspflichtigen Stellung austreten und die Ver—
sicherung fortsetzen wollen. Die 2 Mill. 1874 in Deutschland etwa gegen Krankheit ver—
sicherten Personen waren 1885 auf 4,2, 1900 auf über 10 Mill. (einschließlich der Berg—
arbeiter) gestiegen. Wären freilich alle Personen unter 2000 Mk. Einkommen in Deutsch—
land mit ihren Familienangehörigen versichert, so würde die Zahl wohl die dreifache sein.
Man sieht, welch' großer Ausdehnung das System künftig noch fähig ist.
Der Betrachtung über die Einnahmen und Leistungen der Kassen schicken wir die
'olgende Übersicht über ihre Gesamtzahl und ihre vier wichtigsten Arten voraus:
1885
899
885
899
8990
—899
1899
Orts⸗ Betriebb⸗ Eingeschriebene Gemeindekranken- Zusammen
rankenkassen krankenkassen Hüůlfskassen versicherung alle Kaffen
36983 5473 1805 7 024
4628 78344 1447 x31
Mitglieder in 1000:
1261 730
2898 805
Einnahme in 1000 Mk.:
63 882 18 652
Krankheitskosten in 1000 Mk.:
50 730 14 226 12 260 145 324
Vermögen in 1000 Mk.:
64 557 66 053 16377 625 152 356
Die Einnahmen bestehen a) aus den Beiträgen der Arbeiter, die bei der O.- und
B.K. 2—3 0/0 des Lohnes, bei der G.V. 11/2—2 oso desselben höchstens sein dürfen, bei
den freien Hülfskassen unbeschränkt sind; b) aus den Beiträgen der Arbeitgeber, die bei
den Zwangskassen die Hälfte der Arbeitierbeiträge betragen müssen; beide werden vom
Arbeitgeber erhoben, an die Kassen abgeführt, wie die Arbeitgeber bei ihnen auch die An—
und Abmeldung der Arbeiter besorgen; e) aus etwaigen Eintrittsgeldern, Strafen, Ver⸗
mögenszinsen. Die freiwillig Beitretenden, wie die Mitglieder der freien Kassen, zahlen
die nötigen Beiträge allein. Bei der B.K. bestreitet der Unternehmer die Verwaltung,
haftet fur ein Deficit, bei der G.V. zahlt die Gemeinde die Kosten. Diese Einnahmen
iind so bemessen, daß die Kassen die Leistungen bestreiten können und noch einen Ver—
mögensüberschuß erzielen; dafür soll !10 der Einnahmen dienen; es soll ein Vermögen
zleich drei Jahreseinnahmen nach und nach gesammelt werden; reicht man nicht, so
en b Leistungen die Baithee — genügt das nicht, so werden
letztere bis zum gesetzlichen Maximum erhöht, oder werden die Kassen geschlo i
Mitglieder anderen Kassen zugeteilt. sen geschlossen, ihre