975) Sociale Entwickelung und Klassenkämpfe der mittelalterlichen Städte. 517
das Land hat auch keine Städtekriege, keine solche Zunftrevolutionen und Patrizier⸗
reaktionen gehabt; Stadt und Land lösen sich nie so voneinander; die Könige begünstigen
die Städte früh durch allerlei Freibriefe; schon im 13. Jahrhundert fitzen 160 Städte
unter den Grafschaftsvertretern gemeinsam im Parlament, treiben bald mit ihnen ge⸗
meinsame staatliche Wirtschaftspolitik. Die Rechts- und Steuergleichheit, die frühe
Beugung aller Stände unter königliche Richter, die versöhnliche Haltung von städtischer
und ländlicher Aristokratie erspart dem Lande unendlich viel unnötige sociale Reibung.
In Deutschland haben die Städte in dem Versuche, fich zu Territorien aus—
zuweiten, es nicht sehr weit gebracht; sie bleiben dem Könige und den Fürsten in loser
Weise untergeordnet. Aber die freien und die gewöhnlichen Reeichsstädte, die fogenannten
eivitates mixtas und viele größere Landstädte erringen doch eine große politische und
wirtschaftliche Selbständigkeit. Die Reichs- und Hansestädie haben lange ein freies
Bündnisrecht, führen Kriege, schließen Frieden wie Staaten. Der wirtschaftliche Interessen⸗
gegensatz zwischen den Städten und dem niederen Adel, sowie den Fürsten steigert sich so,
daß es zu verheerenden Kriegen, hauptsächlich 188688, 1446 -80, zwischen ihnen kommt.
Der König ist zu schwächlich, den zwei großen socialen Gruppen Frieben und billigen
Schiedsspruch zu diktieren, Keine Partei siegt, man sucht sich nur gegenseitig so viel
wie möglich zu schaden; die Ritter werden zu Schnapphähnen, die den Kaufmannszügen
auflauern; auch die kriegführenden Städte machen vielfach nun Raubzüge aufs Land
und freuen sich, wenn es dann durch sie mal recht billige Lebensmittel in der Stadt
giebt. Zu einer großen föderativen Städtepolitik reichen die Bündnisse der Städte
nicht; früh versagt auch schon der Hansabund. Die auswärtige Stadtpolitik wird immer
urzsichtiger und schwächlicher, die Fürsten fiegen schon 1889, 1450; auch in der
Reformationszeit ist die Stadtpolitik kurzsichtig. Der Sieg des Fürstentums schnürt
von 1400-1800 einer Stadt nach der andern die Lebensadern zu. Die Städte müssen
von 1600 an innerhalb der Territorien ein neues Leben beginnen.
Auch in ihren inneren Kämpfen fehlt meist die rechtsprechende und vermittelnde
Obergewalt. Die bloß lokalen Stadtherren, z. B. die Bischöfe, siehen nicht hoch genug,
um zwischen Patriziat und Zünften gerecht die Wage zu halten. Nachdem von 1206
his 1450 die allein den Rat beherrschenden Geschlechter sich mehr und mehr als Stand
abgeschlosfsen, die Gewerbetreibenden in ihren Zünften sich organisiert, sich so zu einem
Machtfaktor gemacht haben, kommt es hauptsächlich 130051150 zur Epoche der Zunft—
revolutionen. Die Händel der Patrizierfaktionen unter sich, die steigende Steuer- und
Schuldenlast mit ihrer Heimlichkeit und finanziellen überlastung der Mittel- und unteren
Klassen, sowie die Frage der selbständigen Polizei- und Gerichtsgewalt der Zünfte
nebst anderen kleinen streitigen Punkten des Zunftrechts (Tuchausschnitt, Preissetzung
durch Rat oder Zünfte), endlich einzelne Mißbräuche junger Patrizier (z. B. Prügeln
von Handwerkern, die den Geschlechtern die Rechnungen überreichen) geben die Anlasse.
Die Zünfte wollen mit im Rate sitzen oder als besondere Vertretung neben ihm in
gewissen Dingen gehört werden. Sie erreichen ihr Ziel hauptsächlich im Südwesten;
oftmals auch durch blutige Aufstände; Hinrichtungen und Verbannungen der Rats—
herren, wie bald darauf der Zunftführer fehlen nicht, wenn diese Ausschreitungen auch
gegenüber den italienischen verschwindend bleiben. Viele billige und vernünftige
Kompromisse der Verfassung und viele Verbesserungen der Verwaltung schließen sich an
die Kämpfe. Vielfach aber wird durch die sociale Revolution die Macht der Städte be—
droht, oft auch die Blüte von Handel und Gewerbe gestört und geknickt; zeitweise beseitigen
die socialen Friedensschlüsse wieder diese Gefahren. Die deutschen Städte steigen an
Wohlstand und Gesittung wohl bis ins 16. Jahrhundert. Aber im ganzen ist es doch
häufiger die zufällige momentane Gewalt und nicht die größere Einsicht und die Ge—
rechtigkeit, welche die Kompromisse diktiert. Und das innere Versaffungsleben der
Städte geht, nachdem von 1380— 1500 eine Art patrizischer Reaktion und eine gewisse
Verfaffungs- und Verwaltungsreform die größten Fehler des Zunftregimentes in den
bedeutendsten Städten beseitigt, doch von 1500 -1700 rasch zurück. Wo das Zunft⸗
regiment andauert, fiegt ein kleinlicher Philistersinn; wo die sogenannte Ehrbarkeit definitiv