546 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [1004
lichen Urteils ungezählter Generationen arbeitete darauf hin, gewisse Rechtsgrundfätze zur
höchsten Macht auf Erden zu erheben. Der roheste Häuptling schon, der Recht spricht,
hüllt sich wenigstens in den Mantel des Rechts, gibt vor, im Gesamtinteresse zu
handeln. Immer nötiger wurde es für alle Herrschenden, Rücksicht auf das Gesamt—
interesse zu nehmen, ihren Klassenegoismus zu bezähmen. Und trotz aller Rückfälle,
aller neu entstehenden Klassenmißbräuche, zeigt die Geschichte doch einen Fortschritt, der
einerseits auf der wachsenden Einsicht in die politischen und socialen Zusammenhänge,
auf der zunehmenden Ausbildung des feineren Rechtsgefühls in den regierenden und
regierten Kreisen ruht, andererseits auf der Ausbildung der Rechtsinstitutionen und
Verfassungsformen, welche die Klassenmißbräuche hindern und trotz derselben eine feste
und gerechte Regierung leichter machen als früher, welche darauf hinarbeiten, allen Klassen
ihren legitimen Einfluß zu sichern, aber keiner allein die Herrschaft auszuliefern. Nie
natürlich wird dieses Ziel ganz erreicht. Aber immer wieder streben die großen voliti—
ichen Bewegungen darauf hin.
Die griechischen Staatsideale, das römische Amtsrecht in der Zeit des Freistaates,
das harte Imperium der Cäsaren, das durch das Christentum humanisierte Recht des
Mittelalters, die mittelalterliche Kirche mit ihren Instituten, die aufkommende moderne
Staatsgewalt, der aufgeklärte Despotismus mit seinen Kämpfen gegen das feudal⸗ständische
Klaffenregiment, mit feiner Bemühung um ein gutes Gerichtswesen, um eine lautere
Verwaltung, die neueren konstitutionellen Verfassungen mit ihren Rechtsgarantien, die
Versuche der neueren Demokratie, den unteren Klassen eine bessere und gerechtere Stellung
zu verschaffen, das sind alles Stationen auf dem schwierigen, dornenvollen Wege der
Menschheit, zu einer großen und festen Regierung ohne zu viel Klassenmißbräuche
zu kommen.
Die weltgeschichtliche Rolle des Cäsarismus und der erblichen Monarchie war es,
die starken unerschütterlichen, von Polizeigewalt, Beamtentum, Heeresverfaffung ge—
tragenen Staatsgewalten herzustellen; die Rolle der konstitutionellen und demokratisch—
republikanischen Bewegungen war es, die Mißkbräuche dieser Gewalten wieder zu bekämpfen.
In dem Maße wie es möglich sein wird, feste, dauernde Staatsgewalten auch in
aristokratischen und demokratischen Republiken und hauptfächlich solche ohne Klassen—
herrschaft zu haben, wird vielleicht die Monarchie als Staatsform zurücktreten. Bis
jetzt hat es kaum diesen Anschein. Die heutigen großen Republiken und die ihnen
angenäherten schwachen Monarchien zeigen entweder plutokratische oder feudale Klassen—
herrschaft oder eine zur Alleinherrschaft populärer Staatsmänner und Diktatoren neigende
Staatsform. Die europäischen Staaten also, welche mit einer festen erblichen Monarchie
eine freie Verfassung verbinden, scheinen zunächst immer noch die beste Garantie gegen
zu große Klassenmißbräuche zu bieten.
Ihre Aufgabe wird ihnen in der Gegenwart hauptsächlich durch folgende Um—
stände erleichtert: 1. durch die politische Arbeitsteilung, welche besondere Stände und
Klassen geschaffen hat, die ihre Lebensarbeit dem staatlichen Dienste und den öffent—
lichen Interessen widmen, 2. durch die steigende Macht der öffentlichen Meinung und
3. durch die Thatsache, daß die heutigen socialen Klafsen zwar stärker organisiert, im
Kampfe oft sogar egoistischer als früher geworden, aber doch in den europäischen Groß—
staaten auch weiter gespalten als früher, durch das Recht mehr am rücksichtslosen Vor—
gehen gehindert, sich gegenseitig im Schach halten. Schon in den Priesterstaaten
beruhte das relativ gute Regiment auf der Thatsache einer Specialschulung der
Herrschenden für die Herrschaft; teilweise war es auch in der kriegerischen Aristokratie
so; Platos Idee einer Philosophenregierung entspringt demselben Gedanken, den dann
der Principat in der Schaffung seines Beamtentums freilich noch unvollkommen aus—
führie. Erst die letzten Jahrhunderte haben nun aber in den meisten europäischen
Staaten einen Kreis von Juristen, Beamten, Offizieren, Geistlichen, Lehrern geschaffen,
die, häufig aus allen Kreisen der Gesellschaft sich rekrutierend, doch gleichmäßig auf
den Universitäten gebildet, teils durch Besitz, teils durch Besoldung wirtschaftlich sicher
gestellt, ihr ganzes Leben den öffentlichen Geschäften widmen. Diese Kreise sind teilweise