025)] Die Handelspolitik Karthagos.
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Im ganzen ist der entscheidende Punkt für die Berechtigung jeder solchen Ab—
sperrungspolitik der, ob der zugelassene Handel der Fremden mehr erzieherisch auf den
heimischen Bürger wirke, oder entnervend, bestehende Institutionen und technische Fertig—
keiten vernichtend. Viel hängt davon ab, wie weit die ganze Kultur der zwei Völker
von einander abstehe; je größer die Kluft, desto leichter eine ungünstige Wirkung. Es
kommt dann auf die Art der getauschten Waren, auf die Zahl der Fremden, auf die
Frage an, ob sie nicht bloß wirtschaftliche Ausbeutung, sondern auch politische Herr⸗
schast, ja Knechtung der Einheimischen anstreben, wie z. B. die arabischen Händler in
Afrika zu einem großen Teil aus klugen, kleinen Haufierern sich zu Despoten der von
ihnen ausgebeuteten Negerstämme hinaufarbeiteten. —
255. Die Handelspolitik der antiken Völker und Staaten ist uns
heute zwar etwas mehr als früher erschlossen, bleibt uns aber doch in vielen Punkten
dunkel. Wir versuchen das Wichtigste, was festzustehen scheint, kurz zusammenzufassen.
Die Handelspolitik dieser Epoche knüpft an die Einrichtungen der ältesten Zeit, wie
wir sie eben kennen lernten, vielfach an, geht aber mit der höheren wirtschaftlichen
Kultur der größeren Staaten doch weit darüber hinaus, nähert sich an einzelnen
Punkten schon modernen Einrichtungen.
a. Die Phöniker hatten Hunderte von Handelsniederlassungen etwa 1600 - 700
v. Chr. gegründet, sie aber meist nicht zu eigenen Staaten ausgeweitet; sie wurden da
und bdort z. B. durch die rasch aufstrebenden und gelehrigen Griechen von der Küste
Kleinasiens, den Inseln des ägäischen Meeres relativ leicht von 1100-800 vertrieben.
Im Westmeere, zumal in Karthago, hielten sie sich länger. Über seine Handelspolitik
find wir etwas unterrichtet. Karthago hatte 800-600 v. Ch. in Numidien und
im mauretanischen Spanien sich ein System von Bundesgenossenstädten und Unterthanen⸗
landen angegliedert, 600 —500 v. Chr. Sizilien und Sardinien teilweise unterworfen; es
dehnte seine Machtsphäre bis auf die westafrikanische Küste und Südgallien aus; mit Etrurien
hatte es zahlreiche Verträge geschlossen. Es scheint längere Zeit mit den griechischen
Kolonien, mit Massilia und anderen Feinden in dem heftigsten politischen und Handels—
kampf gestanden, die Griechenstädte in der Hauptsache vom westlichen Mittelmeerbandel
derdrängt, durch ein System von Handelsverträgen (2. Hälfte des 6. Jahrhunderts)
iich teils das Handelsmonopol gesichert, teils eine kartellartige Gebietsabgrenzung gegen—
über den Rivalen vorgenommen zu haben, die dann jahrhundertelang im ganzen vor—
hielt. Dabei hatte es die meisten seiner eigenen Bundesgenossen so in Abhaͤngigkeit gebracht,
baß aller fremder Handel zu ihnen über Karthago gehen mußte. Mit den Fremden
paktierten die Punier so, daß sie für sich das groͤßtmögliche Marktgebiet zum ausschließ—
lichen Handel behielten. Mit den Etruskern hatten sie sich gegen die Griechen ver⸗
hunden; sie hatten jenen Korsika überlassen, dafür verzichteten diese auf den sardinischen
Handel und den nach den ferneren spanischen Gebieten über das Kap de la Noa und
die Süulen des Herkules hinaus. Ähnlich waren die Verträge mit den Massiliern; diese
sollten in der Hauptsache nur den Handel nach Norden und der Bai von Biskaya
dehalten. Der erste Haudelsvertrag mit Rom, 509 v. Chr. (Datierung nach Nissen,
Ritzsch, Meltzer) geht dahin, daß die Römer auf jeden Handel jenseits des schönen Vor—⸗
Jebirges verzichten, daß Sizilien beiden Kontrahenten freisteht, daß die Römer nach
Karthago, Sardinien und der lybischen Bundesstadt wohl handeln, aber nur in Gegen⸗
wart staatlicher Beamter verkaufen duͤrfen, welche nach der Zollzahlung für den Kaufpreis
haften. Ähnliche Vertragsbestimmungen wie die letzteren find im Mittelalter häufig,
. B. im Bertrag zwischen Agypten und Genug 1290; Derartiges räumt der stärkere
dem schwächeren Handelsstaat ein, dem er gewisse Konzessionen machen muß, den er aber
im ganzen in Schranken halten will und kann. Weiter versprachen die Karthager den
Römern dafür, daß sie auf das ganze westliche Mittelmeer verzichten, kein Kastell in
datium zu bauen, keine Bundes- oder unterthänige Stadt Roms anzugreifen, eine etwa
in Latium eroberte Stadt den Römern auszuliefern. Im zweiten Vertrag (348 v. Chr.)
kommen die monopolistischen und Machttendenzen der Punier noch mehr zu Tage: den
Römern wird jetzt der Handel nach Sardinien und Afrika (außer nach der Stadt