—598 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. [(1056
Das ständische Klassenregiment in Preußen, Brandenburg, Pommern, Magdeburg
hatte es bis gegen 1660 — 1666 verstanden, die Entscheidungen mehr zu Ungunsten der
Städte zu beeinflufssen. Aber je mehr der Große Kurfürst seine Gewalt befestigte, desto
zfter entschloß er fich, die städtischen Interessen zu berücksichtigen, die fremden Händler
und Hausierer zu beschränken, je nach den Ernteausfällen und den Landesinteressen die
Ausfuhr von Getreide, Vieh, Hopfen, Flachs, Hanf, Leder, Fellen zu verbieten, aller—
dings oft mit Ausnahmen für den Adel. Es war ein Fortschritt, daß die Landes—
herrschait der maßgebende Faktor wurde, aber die Handhabung der Verbote war oft
noch verfehlt, wie wir es oben schon (S. 578) schilderten. Doch wurde manches anders.
Neben Verboten für kurze Zeit beginnen jetzt auch dauernde Ausfuhrverbote aus der
Mark: 1664 für alles Kupfer im Interresse des Neustädter Kupferhammers, 1685 für
Hadern zum Papiermachen, 1694 für alles Eisen. Es beginnen auch vorübergehende
und dauernde Einfuhrverbote, so 1668 für fremde Mühlsteine, da der Kurfürst bei Pirna
Brüche erworben hatte und das Land damit versorgte; so immer wieder 1611-1710
iür Glaswaren, 1634 für Kupferwaren, dann für Eisenwaren von 1666 an; die freie
Salzeinfuhr hörte mit der Ausdehnung des Salzregals und der Versorgung des Staates
durch das Magdeburger Salz von 1680—-1750 auf. All' das waren aber immer noch
uinvollkommene, oft schlecht ausgeführte Anfänge einer landesherrlichen Handelspolitik.
Ein feineres Instrument für dieselben bot sich, als 1680 — 1690 in den sämtlichen
mittleren Provinzen die öfter einzuführen versuchte, 1667 definitiv in den Städten
durchgeführte Accise ganz in Staatsverwaltung übergegangen war, wesentlich zu einer
Thorsteuer mit strenger Kontrolle alles Einganges in die Städte geworden war. Nun
fkonnte man durch Abstufung der Accisetarife und strengeres Verbot von Handel und
Bewerbe auf dem platten Lande in diesem geographisch zerklüfteten Staate die Aus—
und Einfuhr doch einigermaßen sicher besteuern, kontrollieren, verbieten. Die Handels—
politik ist so von 1686 — 1806 überwiegend Accisetarifpolitik.
Nachdem man 18681 die einheimischen Tücher mit 1, die geringen fremden mit 2,
die feineren mit 40/0 des Wertes belegt hatte, schritt man 1687 — 1689 zur Ermäßigung
der Ausfuhrbesteuerung für einheimische Tücher, zum Verbot der Einfuhr geringer Tücher,
zur Belegung der fremden feinen Tücher mit 6 und 100/0; 1701 folgte eine Differen—
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ür die Stoffe in Kraft, die man brauchte und zunächst nicht im Lande machen konnte.
Stockung der Geschäfte, Menschen- und Viehsterben, hohe Wollpreise und die Klagen haupt—
ächlich der hugenottischen Geschäftsleute erzeugten dann 17183 —-1728 eine Verschärfung
des Systemes: möglichst Gewichts- statt Wertsätze, Ausdehnung der Einfuhrverbote auf
eine Anzahl Waren, Erhöhung mancher Sütze auf 10-400/0 des durchschnittlichen
Warenwertes, hauptsächlich aber das nun auch für die Rittergüter der fämtlichen
nittleren Provinzen durchgeführte Verbot der Wollausfuhr nebst Beschränkung der
zostlichen Getreideeinfuhr auf die Durchfuhr, charakterisieren diese von Minister Grumbkow
durchgeführte Schutzzollverschärfung. Sie hob in Zusammenhang mit dem Export nach
RKußland und anderen günstigen Umständen und Maßnahmen die Industrie und den
Wohlstand sehr, erzeugte aber 1718 -1728 einen starken handelspolitischen Kampf mit
Kursfachsen, der glücklicherweise mit einem billigen Handelsvertrag 1728 endigte; dieser
zeließ die bestehende Sperre, resp. die hohe Belegung für die jedem Staate besonders am
Herzen liegenden und geschützten Industrien, gab aber im übrigen den Verkehr relativ
frei; Sachsen konnte z. B. seine große Leineneinfuhr nach Brandenburg beibehalten;
der Vertrag blieb bis 1753 in Kraft.
Die schlechten Geschäfts- und Erntejahre 1737 —1748 brachten allgemein etwas
erhöhte Accisetarife 1759, Vermehrung der Einfuhrverbote (1741 sind es 19 Waren⸗
zruppen) und einzelne spezielle Schuͤtzzoüerhöhungen. Friedrich der Große sucht energischer
zinzugreifen, verschafft sich seit 1749 eine aussührliche, ihn in seinen Maßnahmen be—
herrschende Handelssiatiftik, führt mehrfach Export- oder Produktionsprämien ein. Im
zanzen aber bleibt das System ähnlich wie 1713— 1740, bis der Konflikt mit Sachsen über
das Transitoaollsystem (1755) und der Übergang Hsterreichs zu einem schroffen Sperr⸗