330 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. (1088
Gewerbe- und Eisenzöllen meist ziemlich höhere Sätze als der deutsche Tarif von 1879. Aber
die Rohstoffe für die Industrie und die Lebensmittel blieben im ganzen frei, nur Vieh
und Trauben waren belegt, Wertzölle fast ganz verbannt. Das Gesetz vom 29. Januar 1881
hatte freilich dem nationalen Wunsche auf Schiffsbau- und Schiffahrtsprämien nach—
gegeben, und viele umstrittene Punkte, wie Vieh und Getreide, Rohzucker waren aus dem
Vertragstarif, über den man allein mit den anderen Staaten verhandelte, ausgeschaltet,
um die Schutzzöllner zu beruhigen. Aber im ganzen war die Erhaltung des Napoleoni—
schen Systems zunächst gelungen. Und eine neue Kette von Meistbegünstigungs- und
Tarifverträgen mit Belgien, Italien, Portugal, Schweden, Norwegen, Spanien, Schweiz
und Osterreich knüpfte sich an das Zollgesetz. England behielt seine Meistbegünstigung
durch ein besonderes französisches Gesetz, Deutschland durch den Friedensvertrag von 1871.
Es war ein Pyrrhussieg gewesen. Die akute Krise von 1882, die Depression bis
1890 steigerte die Schutzzollagitation, Landwirtschaft und Großindustrie verbündeten
äich; die Weinbauer waren durch die Reblaus aus Freihändlern Schutzzöllner geworden.
Die Kammern setzten 1884 die Erhöhung der Zuckerzölle und die Zuckerausfuhrprämien,
1885 die der Weizenzölle auf 8 Fres., 1887 auf 5 Fres., sowie analoge Steigerung der
Viehzölle durch. Mit Italien kam es 1888 zu einem erbitterten Zollkrieg. Tirard
trat ab. Beseitigung des ganzen Vertragssystems, Herstellung eines Maximal- und
Minimalta rifss wurde 1890—1892 die Losung. Die Interessenten bekamen die ganze
Frage in die Hand, die Regierung ließ sich schieben, trat ihre Rolle dem Vorsitzenden
der Kam merkommission Méline ab. Der Senat überbot noch die Kammer an Schutz—
zollerhöh ungen.
Das französische Zollgefetz vom 11. Januar 1892 hat einen Marimaltarif für
die Staaten ohne, einen Minimaltarif für die mit Handelsabkommen; im letzteren fehlen
wie im bis herigen Vertragstarif viele Sätze, um für sie vollste Freiheit zu wahren;
keine Handelsverträge sollten mehr geschlossen werden, sondern nur Abkommen über
Annahme oder Ablehnung des Minimaltarifs. Der letztere war etwa 40, der Maximal—
tarif 60/0 gegen bisher erhöht. Gewisse Rohstoffe blieben frei; die agrarischen Zölle
waren sehr stark erhöht und wurden bald weiter heraufgeschraubt, z. B. Weizen 1894
auf 7 Fres., die Weinzölle 1898. Höhere Belegung außereuropäischer Waren, die aus
europäischen Ländern kommen, europäischer, die nicht aus dem Ursprungsland kommen,
ist vorgesehen, ebenso Erhöhungen und Verbote für Zollkriege. Die Einbeziehung
Algeriens ist 1867 begonnen, 1884 ausgesprochen, 1892 vollendet worden; 1887 halt
man Indochina, durch das Gesetz von 1892 eine Anzahl anderer Kolonien assimiliert;
d. h. französische Waren gehen dort zollfrei ein, fremde zahlen dort die französischen
Zölle; einzelne Kolonialprodukte dieser assimilierten Kolonien aber zahlen in Frankreich
m Finanzinteresse hohe, andere die halben Zölle des Minimaltarifs. Der Zweck ist
eine teilweise Wiederherst ellung des alten Kolonialsystems, Bevorzugung des Mutter⸗
landes in den Kolonien und umgekehrt. Zwei neue Schiffahrtsgesetze (1803 und 1902),
die besser als 1881 den Schiffsbau und die Fahrten der franzöfischen Marine fördern
sollen, ergänzten dieses Hochschutzzollsystem.
Dasselbe hat gewiß den franzöfischen Außenhandel nicht vernichtet, aber ihn auch
nicht gehoben. Die Fabrikatenaus- und einfuhr blieb 1892 — 1901 gegen die neun Vor—
jahre fast stabil; die Einfuhr von Nahrungsmitteln nahm durchschnittlich von jährlich
1504 (1883—-1891) auf 1045 Mill. Fres. (1892 — 1901) ab; dabei fiel der Weizenpreis
noch von 18,26 auf 16,36 Fres., noch mehr fielen die Fleisch- und Butterpreise; der
Getreidekonsum und die Getreideproduktion nahmen zu. Die Industrie blieb bis 1898
sast stabil, nahm dann nur wenig an der aufsteigenden Welthochkonjunktur teil. Die
hohen Weizenzölle werden durch' die freie Einfuhr aus Algier etwas korrigiert. Die
Zollabkommen mit den Nachbarn waren nicht leicht. Der Zollkrieg mit Italien dauerte
für die Schiffahrt bis 18906, für den Warenverkehr bis 1898, der Zollkrieg mit der
Schweiz von 1892-1898. Beide schlugen der französischen Volkswirtschaft tiefe Wunden,
steigerten den dauernden Verkehr dieser Länder mit ihren anderen Nachbarn. Das bloße
Anerbieten eines unabänderlichen Minimaltarifss zeicke sich dabei wie dei den Berhand—