Full text : Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

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Erstes Buch, Cap. 2.

bekämpft. Es ist aber charakteristisch, dass er das Recht,
überall nach Belieben Arbeit zu suchen, als einen Ausfluss
der Freiheit verlangt. „Schon länger als ein ganzes Jahrhundert
 über hat das gemeine Volk in England, das sonst
auf seine Freiheit so eifersüchtig ist, aber wie gemeine Leute
in den meisten andern Ländern, niemals recht begreift, worin
sie eigentlich besteht, sich unter diese Unterdrückung geschmiegt,
 ohne auf die Abschaffung derselben zu dringen.“ Im
Buch I Cap. 10 wird die Vorschrift der 7jährigen Lehrlingszeit,
 und es werden alle Zünfte verworfen. Freie Verbände
der Handwerksgenossen seien zwar nicht zu verhindern; aber
Verbände zu erleichtern oder nothwendig zu machen, sei ganz
verkehrt, denn „ein Arbeiter wird eigentlich nicht durch seine
Zunft, sondern durch seine Kunden im Zaume gehalten“,
Zünfte sind A. Smith nur Ausgeburten des Monopolgeistes,
für den Werth corporativer Organisation hat er kein Verständniss.
 Er will zwar merkwürdiger Weise die Ausdehnung
der allgemeinen Bildung dadurch fördern, dass jeder, ehe er
in einem Städtchen Bürger wird und ein Handwerk betreiben
darf, in den wesentlichsten Kenntnissen (Lesen, Schreiben
und etwas Geometrie) geprüft werde, und auch die Ausbreitung
 höherer wissenschaftlicher Kenntnisse als Gegengewicht
gegen religiösen Fanatismus wünscht er durch zahlreiche Prüfungen
 zu begünstigen, aber Meisterprüfungen u. dergl. durch
Zünfte erscheinen ihm als überflüssig und schädlich. In Bezug
 auf Freihandel wagt A. Smith die Erreichung seines
[deals kaum zu hoffen; und er schlägt sogar, offenbar deshalb,
weil er glaubt, man könne des Monopolgeistes nicht ganz
Herr werden, Buch V Cap. 2 mässige Taxen auf alle Manufactur- waaren,
 nur Aufhebung aller Einfuhrverbote vor. Er gesteht
auch zu, dass es gerechtfertigte proteetionistische .Maassregeln
giebt, vor Allem zu Ehren der Landesvertheidigung. „Da an
der Sicherheit und Vertheidigung eines Landes weit mehr als
an seinem Reichthum gelegen ist, so ist die Schifffahrtsacte
vielleicht unter allen englischen Handelsverordnungen die
weiseste‘ (Buch IV Cap. 2.). Auch Manufacturen, die zur
Landesvertheidieung nöthig sind, dürfen zu Ehren der Unab-
            
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