Technische Vorschriften. i 465
Casse empfingen und es bestanden feststehende Sätze, nach
denen eine Arbeiterfamilie je nach ihrer Kopfzahl Unterstützung
empfing. Dieses Unwesen entsprang allerdings zumeist
aus der Verwilderung des Armenwesens und dem Egoismus
der Pächter, welche aus der Steigerung der Armenlast einen
Grund zur Verminderung des Pachtzinses ableiten konnten.
Es hätte aber nicht um sich greifen können, wäre die lohnregulirende
Thätigkeit der Friedensrichter nicht ebenso verkommen
und vergessen gewesen wie der Pflichteifer der
Armenbehörden verschwunden war.
8 4. Technische Vorschriften,
Die mittelalterliche Ordnung des Handwerks beschränkte
Sich nicht auf Regulirung der Lehrlinge und der Löhne, sie
Sab auch direct Vorschriften über die Art und Weise, wie
gearbeitet werden musste und über die Qualitäten der Waaren,
die zu Markte gebracht werden durften. Solche Bestimmun-Sen
sollten die gewerbliche Kunstfertigkeit erhalten, die Kund-Schaft
befestigen und das Publieum gegen Uebervortheilung
Schützen. Das Geben und die Handhabung solcher Bestimm-Ungen
war in England theilweise in der Hand von Zünften
und localen Obrigkeiten, theilweise beruhten aber solche Be-Stimmungen
auch auf Landesgesetz, Auf dem Continent unter-Scheiden
sich die Productionsreglements, welche von der Regie-Yung
für die neuen Manufacturen gegeben wurden, scharf von
den alten zünftischen Ordnungen, In England sind alte «und
Neue Produktionsreglements dagegen ununterscheidbar.
_ Gewiss sind derartige Bestimmungen nützlich, insofern
8e Veberschwemmung des Marktes mit Waaren verhüten,
denen ‚das Prädicat „billig und schlecht“ gebührt. Aber noch
Mehr als bei der Regulirung der Lehrlinge und Löhne zeigt
Sich hier, dass die stramme Ordnung nur zu stätigen Verhältnissen
passt, dass sie dagegen in Zeiten eines lebendigen
Sewerblichen Fortschritts, in welchen der Einzelne strebt, Erfindungen
und Verbesserungen einzuführen und neue Märkte zu
Srobern, als eine äusserst lästige Fessel empfunden werden,
Held, Soc, Gesch. Engl. 30