Full text: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Das Mercantilsystem. 
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Indessen so sehr diese Maassregeln noch in Kraft und 
Blüthe standen, sie trugen doch schon im 18, Jahrhundert 
deutlich erkennbar ihren Todeskeim in sich. Sie wurden 
so unsinnig gehäuft, dass sie sich gegenseitig neutralisirten 
und eben ihre beständige Steigerung beweist, dass sie die 
gehegten Erwartungen nicht mehr erfüllten. So sehr man 
sich noch um sie kümmerte, so hatten sie doch factisch auf- 
gehört, eine wirklich in grossartigem Maassstab vorwärts 
treibende Kraft zu sein. Innerlich waren auch sie schon 
im Verfall und sie waren das, nachdem sie kürzere Zeit, als 
die alte Handwerksordnung, heilsam gewirkt hatten. 
Es gehört heute zu den nationalökonomischen Gemein- 
plätzen, dass es unsinnig sei, prineipiell und unbedingt für 
Freihandel oder Schutzzoll zu sein. Man müsse im einzelnen 
Fall untersuchen, ob und welcher Schutzzoll nützlich sei. 
Unzweifelhaft ist dieses richtig. Schutzzölle können 
wünschenswerth sein im Interesse der Selbständigkeit des 
Landes, im Interesse der Herstellung eines besseren Gleich- 
Zewichts zwischen verschiedenen nationalen Productionszweigen, 
Ihre Forterhaltung kann wünschenswerth sein zur Vermeidung 
jäher Wechsel der wirthschaftlichen Verhältnisse oder zur 
zeitweiligen Fernhaltung einer Concurrenz, die durch Schleuder- 
preise den Markt ruinirt. Besonders können Schutzzölle am 
Platz sein, um einem jungen aufstrebenden Productionszweig 
vascher über die Anfangsschwierigkeiten wegzuhelfen. Es ist 
Wahr, dass die dauernden Interessen einer Nation mit den 
Momentanen Interessen der Kaufleute und Consumenten der 
ganzen Welt nicht nothwendig zusammenfallen, und dann hat 
der Staat als Hüter der nationalen Interessen das Recht und 
die Pflicht, diese mit aller Macht zu wahren. Denn derjenige 
Staat, der sich selbst dauernd stark, reich und hochcultivirt 
macht, dient auch dem Fortschritt der Menschheit am Besten, 
Schutzzölle sind Eines unter vielen Mitteln, durch die der 
Staat diese Aufgabe erfüllen kann und diese Auffassung. der 
Schutzzölle hat ihr volles Recht gegenüber den Einseitigkeiten 
abstracter Freihändler. Aber man darf aus dieser Auffassung 
nicht ein allgemein günstiges Vorurtheil für Schutzzölle ab-
	        
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