196
Zweites Buch, Cap. 2,
leiten. Sie haben gegenüber anderen staatlichen Maassregeln
immer zwei sehr bedenkliche Eigenschaften. Während sie in
erster Linie dem Geschützten nützen, schaden sie nothwendig
irgend welchen anderen Unterthanen, ohne dass die Begünstig-
ten Zug um Zug eine Pflicht zu Gunsten der Gesammtheit auf
sich nehmen, Es kann dies ja gerechtfertigt sein, wenn eben
dennoch künftig die Gesammtheit profitirt, aber es mahnt zur
Vorsicht, dass man nicht Einzelnen mehr nütze als Allen.
Wie anders steht es z. B. wenn der Staat Industrieschulen
gründet, die zwar auch — theilweise — auf Kosten der Steuer-
zahler errichtet werden, den sie Benutzenden aber die Pflicht
des Beitrags zu den Kosten oder doch die Pflicht auferlegen,
in der Schule zu lernen. Wie anders selbst steht es bei der
Monopolisirung einer grossen Notenbank, welcher zugleich ein
strenges Reglement auferlegt wird!
Die andere bedenkliche Kigenschaft der Schutzzölle ist
die, dass der künftige Nutzen der Gesammtheit stets auf einer
Wahrscheinlichkeitsrechnung beruht, zu welcher die Sachver-
ständigen die nöthigen thatsächlichen Anhaltspunete beibringen
müssen — und diese Sachverständigen sind die Interessenten
Selbst. Gerade bei Schutzzöllen liegt die Gefahr unendlich
nahe, dass der Staat trotz besten Willens lediglich Sonder-
interessen dienstbar werde.
Wie oft diese Gefahr Wirklichkeit wurde, geht schon
Jaraus hervor, dass stets diejenigen Productionszweige, in
denen sich das grösste Capital concentrirte, am erfolgreichsten
im Streben nach Schutzzöllen waren. Haben doch auch jetzt
bei uns die Spinnereien und die Eisenwerke den Löwenantheil
bekommen, während unsere stark exportirenden Hausindustrien
leer ausgingen — und das für den localen Bedarf arbeitende
Kleingewerbe schwieg. Nun kann es freilich im dauernden
Interesse des Ganzen liegen, dass der Staat zunächst die
wirthschaftlich Stärksten noch mehr stärkt, damit ihre Kraft,
die Anderen zur Stütze dient, sich befestige und constant
werde. Es wirkt ja erschütternd, wenn eine grosse Production
zu Grunde geht, es wirkt weithin belebend, wenn sie aufblüht.
Und die heilsamen Folgen einer begünsticenden Staatsein-