Priestley.
69
Grundlage des Freiheitsgefühls bei und er bleibt bei der
englischen Verfassung, weil er von ihrer allmäligen Aenderung
mehr hofft, als vom plötzlichen Umsturz. Auch in einer spä-
teren Adresse von 1774 wird die englische Verfassung wohl-
weislich zu den freien Verfassungen gerechnet, aber schon
bricht die Leidenschaft der. Freiheit in wilder Weise gegen
erobernde Despotien aus, wobei die Ehrerbietung gegen das
Königthum gewaltigen Schaden leidet. „Die Hoffnung der
Menscheit ist, dass im Laufe der Zeit das schreckliche Uebel
(Freiheitsvernichtung durch Despotie) sein eigenes Gegengift
und Heilung finden wird. Da Könige immer schlechter er-
zogen werden als andere Menschen, so wird ihre Rasse vor-
aussichtlich degeneriren, bis sie nicht viel besser sein werden,
als Idioten, so dass diejenigen, welche nicht der Gegenstand
der Verachtung sind, der Gegenstand des Hasses werden — —*“
In den Briefen an Burke von 1791 hat sich Priestley
Weiter entwickelt. Die Ziele der französischen Revolution,
„eine totale Reform der Verfassung“, sind nach ihm un-
bedingt richtig und jedem Freiheitsfreund eine Wonne, Eine
legale Regierung ist die, welche wirklich vom Volk gewählt
ist. Dennoch verlegt sich Priestley weniger auf Rechtferti-
gung der einzelnen neuen Institutionen in Frankreich, als auf
Vertretung des Rechts zur Revolution im Allgemeinen, wobei
e8S ihm nicht übel gelingt, die Schwächen von Burke’s Stand-
Punkt aufzudecken. Auch der Satz, die französische National-
versammlung sei eine wahre Volksvertretung, das englische
Unterhaus nur eine Caricatur einer solchen, wird nicht w&äiter
verfolgt. Burke erkennt Revolution als erlaubt an in äusser-
sten Nothfällen, Priestley constatirt ein allgemeines Revolu-
tionsrecht an sich, das man in Folge praktischer Rücksichten
nicht oft gebrauchen solle und werde — das ist der Unter-
schied der beiden Anschauungen; und Priestley kann seine
Anschauung wenigstens durch eine höchst einfache Theorie mo-
tiviren, die im Grunde die alte ist und die er in den Worten
zusammenfasst: „Alle Gewalt im Staate ist vom Volke abge-
Aotet und der grosse Zweck aller Regierung ist das öffentliche
ohl.‘‘