Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

312 Zehntes Buch. Erstes Kapitel. 
bedeckt den Kanal nach Brügge; und nur die Statue des großen 
Vlaamendichters Maarlant, die auf das verwahrloste Pflaster 
des Marktes herniederschaut, erinnert daran, daß die Vlamingen 
der Gegenwart ihrer Größe gedenken. 
Das 18. Jahrhundert aber genoß und entwickelte in vollen Zügen, 
was das 12. Jahrhundert begonnen hatte. Weithin befruchtete 
die bürgerliche Kultur der Vlamingen die Territorien der Nieder⸗ 
lande; in Brabant vor allem entwickelten sich Tuchgewerbe und 
Tuchhandel und die Städte des Landes blühten empor, wenn 
auch Löwen und Brüssel, Thienen und Atrecht den Höhepunkt 
ihrer mittelalterlichen Entwickelung erst im 14. Jahrhundert 
erlebt haben. 
In Flandern selbst aber waren das 18. und 14. Jahr⸗ 
hundert die glänzenden Zeitalter zunächst aristokratischer, darnach 
popular⸗bürgerlicher Größe. Noch heute dauern die Zeugen 
dieser Jahrhunderte in unmittelbarster Belehrung fort: die um— 
fassenden Gildhallen, Verkaufsräume, deren größter, die Jeperner 
Halle, in einer Fassadenausdehnung von 140 Metern schon im 
Jahre 1201 begonnen ward; die stolzen Belfriede, zumeist den 
Gildhallen einverleibt, deren Haupt die Glocke trug zu der 
Gemeinde Recht und Not, deren untere Stockwerke die Urkunden— 
gewölbe bargen und das eifrig gehütete große Siegel der Stadt; 
die Zeughäuser mit ihrem wohlgesichteten Vorrat an Bliden und 
Armbrüsten und Pfeilen; die freiräumigen Kirchen endlich, 
deren weite Dehnung gern fünf Schiffe umschließt, die Menge 
des Volks zu fassen. 
Es war eine Kultur, die mit breiten Ellbogen gleichsam 
vorwärts drängte, weitspurig und unduldsam in ihrer Größe: 
sollte sie, lokalisiert in gewaltige Städte, nicht den Gesamt⸗— 
verband des Landes haben sprengen müssen? 
Die Macht der Grafen von Flandern war ursprünglich 
nicht gering. Als Markgrafen gegenüber den Einfällen der 
Normannen emporgekommen, vereinten sie in ihren Händen 
gleich den Markgrafen an der slawischen und magyarischen 
Ostgrenze des Reiches in besonderem Maße militärische und 
richterliche Gewalten und entwickelten über der früh verblassenden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.