Wiederherstellung des nationalen Königtums. 19
dem Schutze eines mächtigen, auch finanziell selbständigen
Königtums.
Und mit diesen Wunschen vereinigten sich wenigstens teil⸗
weis die Ansichten der Kurien. Die Päpste hatten die Herr⸗
schaft über Unteritalien, deren Verbindung mit der deutschen
Herrschergewalt und dem Imperium ihnen zur Zeit der letzten
Staufer so verhaßt gewesen war, gegen Schluß der sechsziger
Jahre des 13. Jahrhunderts an die französischen Anjous ge⸗
bracht?. Da zeigte sich nun bald, daß die neue Kombination
für die Kurie noch verhängnisvoller war, als die frühere.
Frankreich im Bunde mit dem Königreich beider Sizilien
imklammerte Rom viel energischer, als das einstige sizilisch⸗
germanische Reich der Staufer, und ohne jeden Zusammenhang
mit der Kaiserkrone, deren Vergebung die Kurie beanspruchte,
war es der Einwirkung päpstlicher Machtmittel viel unzugäng—
licher als das römische Reich deutscher Nation. Einigermaßen
aussichtsvoll bekämpft werden konnte der übermächtig an⸗
schwellende französisch-angiovinische Einfluß in Italien durch
die Kurie nur in Verbindung mit einem nicht völlig kraftlosen,
durch Verleihung der Kaiserkrone moralisch gefestigten und in
Italien gleichsam beglaubigten deutschen Königtum. Der Be⸗
sland einer so beschaffenen deutschen Monarchie ergab sich bald
als eine Lebensfrage für die Kurie — ein merkwürdiger Aus—
gang der großen Kämpfe zwischen Imperium und Sacerdotium
vom 11. bis zum 13. Jahrhundert.
Diesen allgemeinen Notwendigkeiten entzog sich der kluge
und feste Papst Gregor X., der nach dreijähriger Sedisvakanz
am 1. September 1271 gewählt und am 27. Mai 1272
konsekriert worden war, um so weniger, als er, den Auf⸗
gaben seiner Würde im höchsten Sinne nachlebend, gegenüber
den starken Fortschritten des Islam im Orient vor allem
einen Kreuzzug zum heiligen Lande ins Werk setzen wollte:
1S. Band III S. 292-283.
2 S. Band III S. 285-286.