wiederherstellung des nationalen Königtums. 27
zu bleiben. Und das gilt ebenso von verwandten Theoremen,
die zu ungefähr gleicher Zeit auch sonst in Deutschland auf—
gestellt werden mochten!.
So schien immerhin die Frage nach der Abgrenzung der
Wähler um das Jahr 1230 theoretisch dahin gefördert, daß ein
hesonderes Wahlkollegium bestimmter Personen als Kern der
Wählenden gedacht ward. Aber daneben bestand doch noch die
alte Ansicht, daß wenigstens alle Fürsten gleiches Recht zur
Wahl besäßen; sie wurde z. B. von Kaiser Friedrich II. noch
energisch betont. Den Entscheid konnten nur die thatsächlichen
Vorgänge der nächsten Wahlen bringen.
Heinrich Raspe wurde im Jahre 1246, nachdem der Befehl
des Papstes „an die Erzbischöfe und die anderen wahlberechtigten
Fürsten“ ergangen war, nur von den drei rheinischen Erz⸗
hischöfen gewählt: er ist der erste Pfaffenkönig.
Der zweite Pfaffenkönig war Wilhelm von Holland. Er
ward von elf Fuüͤrsten gewählt; unter ihnen befand sich nur ein
Laie, der Herzog von Brabant, die übrigen waren Bischöfe,
unter ihnen vollzählig die Erzbischöfe vom Rhein. Zugegen
waren auch viele Grafen. Aber Wilhelm ließ sich noch von
dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg
aachträglich wählen, und nicht minder erkannte ihn der König
don Böhmen hinterher noch mit besonderem Nachdruck an.
Die Vorgänge der doppelten Wahl von Alfons und Richard
im Jahre 1257 sind nicht völlig sicher überliefert. Richard behauptete
später durch Mainz, Köln, Pfalz und Böhmen, Alfons durch
Trier, Sachsen, Brandenburg und Böhmen gewählt zu sein;
doch haben neben den Fürsten dieser Länder auch noch andere
deutsche Fürsten nach allgemeiner Anschauung zustimmend, nach
eigener Ansicht wenigstens teilweise auch noch wählend mitgewirkt.
Immerhin ist die Sprache all dieser Wahlen deutlich genug.
Das allgemeine Wahlrecht der Fürsten verschwindet bis auf
zeringe Reste; ein bestimmtes, fast durchweg mit dem alleinigen
VBgl. dazu die Auseinandersetzung bei Lindner, Die deutschen Königs⸗
wahlen und die Entstehung des Kurfürstentums, S. 163 ff. Die Erzämter⸗
theorie hat Seeliger Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung
16, 84f.) wieder aufgenommen. Vgl. ferner Lindner ebd. 17, 537 ff. u
ders. Der Hergang bei den deutschen Koönigswahlen. 1899.