Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

wiederherstellung des nationalen Königtums. 27 
zu bleiben. Und das gilt ebenso von verwandten Theoremen, 
die zu ungefähr gleicher Zeit auch sonst in Deutschland auf— 
gestellt werden mochten!. 
So schien immerhin die Frage nach der Abgrenzung der 
Wähler um das Jahr 1230 theoretisch dahin gefördert, daß ein 
hesonderes Wahlkollegium bestimmter Personen als Kern der 
Wählenden gedacht ward. Aber daneben bestand doch noch die 
alte Ansicht, daß wenigstens alle Fürsten gleiches Recht zur 
Wahl besäßen; sie wurde z. B. von Kaiser Friedrich II. noch 
energisch betont. Den Entscheid konnten nur die thatsächlichen 
Vorgänge der nächsten Wahlen bringen. 
Heinrich Raspe wurde im Jahre 1246, nachdem der Befehl 
des Papstes „an die Erzbischöfe und die anderen wahlberechtigten 
Fürsten“ ergangen war, nur von den drei rheinischen Erz⸗ 
hischöfen gewählt: er ist der erste Pfaffenkönig. 
Der zweite Pfaffenkönig war Wilhelm von Holland. Er 
ward von elf Fuüͤrsten gewählt; unter ihnen befand sich nur ein 
Laie, der Herzog von Brabant, die übrigen waren Bischöfe, 
unter ihnen vollzählig die Erzbischöfe vom Rhein. Zugegen 
waren auch viele Grafen. Aber Wilhelm ließ sich noch von 
dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg 
aachträglich wählen, und nicht minder erkannte ihn der König 
don Böhmen hinterher noch mit besonderem Nachdruck an. 
Die Vorgänge der doppelten Wahl von Alfons und Richard 
im Jahre 1257 sind nicht völlig sicher überliefert. Richard behauptete 
später durch Mainz, Köln, Pfalz und Böhmen, Alfons durch 
Trier, Sachsen, Brandenburg und Böhmen gewählt zu sein; 
doch haben neben den Fürsten dieser Länder auch noch andere 
deutsche Fürsten nach allgemeiner Anschauung zustimmend, nach 
eigener Ansicht wenigstens teilweise auch noch wählend mitgewirkt. 
Immerhin ist die Sprache all dieser Wahlen deutlich genug. 
Das allgemeine Wahlrecht der Fürsten verschwindet bis auf 
zeringe Reste; ein bestimmtes, fast durchweg mit dem alleinigen 
VBgl. dazu die Auseinandersetzung bei Lindner, Die deutschen Königs⸗ 
wahlen und die Entstehung des Kurfürstentums, S. 163 ff. Die Erzämter⸗ 
theorie hat Seeliger Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 
16, 84f.) wieder aufgenommen. Vgl. ferner Lindner ebd. 17, 537 ff. u 
ders. Der Hergang bei den deutschen Koönigswahlen. 1899.
	        
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