Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

30 Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
willt war. Unmittelbar nach Wahl und Krönung Rudolfs fiel 
eine Anzahl von Maßregeln, die gewiß im Sinne einer Wahl⸗ 
kapitulation vorher vereinbart worden waren: Vereinbarungen 
vor der Wahl wurden von nun ab wichtige Mittel zur Fort⸗ 
bildung der Verfassung. 
Es war da von geringerer Bedeutung, wenn Rudolf ein⸗ 
zelnen Kurfürsten Reichsgut und sonstige Gnaden verlieh, wenn 
er am Abend seines Krönungstages zwei seiner Töchter den 
Herzögen von Bayern und Sachsen verlobte: das waren den 
Wählern versprochene Vorteile, an deren Verlautbarung nach 
der Wahl man leider längst schon gewöhnt war. Wichtiger 
war, daß Rudolf gegen Gewähr gewisser Gegenleistungen 
mit den Kurfürsten über eine erneute finanzielle Begründung 
der königlichen Gewalt einig geworden war. 
Das deutsche Königtum hatte mit dem Ausgang der 
Staufer seine finanzielle Grundlage fast völlig verloren. Die 
alten naturalwirtschaftlichen Steuern der Bischöfe, die Leistun— 
gen der Reichsabteien und Verwandtes waren längst hinweg— 
gefallen: der Gedanke direkter geldwirtschaftlicher Reichssteuern, 
wiederholt angeregt, war niemals auch nur bis zu einem gesetz⸗ 
geberischen Versuche entwickelt worden; die indirekten geldwirt⸗ 
schaftlichen Einkünfte aus Zoll, Münze und Ähnlichem hatte 
Friedrich II. so gut wie völlig den Fürsten überlassen!; das einst 
fast unerschöpfliche Reichsgut endlich war unter den späteren 
Staufern sichtlich zusammengeschrumpft; wir kennen seine spär— 
lichen Reste?. Was nun thun? Von allen finanziellen Quellen 
konnte zunächst kaum eine andere wieder erschlossen werden, 
als die des Reichsgutes. Es war denkbar, daß man seine 
sinnlose Vergabung namentlich durch die letzten Schattenkönige 
rückgängig machte. Das war Rudolfs Absicht, und er hat die 
Kurfursten veranlaßt, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß 
alles seit dem Jahre 1245, dem Jahr der Absetzung Friedrichs II. 
auf dem Lyoner Konzil, verschenkte Reichsgut als zu Unrecht 
1Vgl. Band III S. 11 ff. 
2 S. oben S. 18—-414.
	        
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