30 Elftes Buch. Erstes Kapitel.
willt war. Unmittelbar nach Wahl und Krönung Rudolfs fiel
eine Anzahl von Maßregeln, die gewiß im Sinne einer Wahl⸗
kapitulation vorher vereinbart worden waren: Vereinbarungen
vor der Wahl wurden von nun ab wichtige Mittel zur Fort⸗
bildung der Verfassung.
Es war da von geringerer Bedeutung, wenn Rudolf ein⸗
zelnen Kurfürsten Reichsgut und sonstige Gnaden verlieh, wenn
er am Abend seines Krönungstages zwei seiner Töchter den
Herzögen von Bayern und Sachsen verlobte: das waren den
Wählern versprochene Vorteile, an deren Verlautbarung nach
der Wahl man leider längst schon gewöhnt war. Wichtiger
war, daß Rudolf gegen Gewähr gewisser Gegenleistungen
mit den Kurfürsten über eine erneute finanzielle Begründung
der königlichen Gewalt einig geworden war.
Das deutsche Königtum hatte mit dem Ausgang der
Staufer seine finanzielle Grundlage fast völlig verloren. Die
alten naturalwirtschaftlichen Steuern der Bischöfe, die Leistun—
gen der Reichsabteien und Verwandtes waren längst hinweg—
gefallen: der Gedanke direkter geldwirtschaftlicher Reichssteuern,
wiederholt angeregt, war niemals auch nur bis zu einem gesetz⸗
geberischen Versuche entwickelt worden; die indirekten geldwirt⸗
schaftlichen Einkünfte aus Zoll, Münze und Ähnlichem hatte
Friedrich II. so gut wie völlig den Fürsten überlassen!; das einst
fast unerschöpfliche Reichsgut endlich war unter den späteren
Staufern sichtlich zusammengeschrumpft; wir kennen seine spär—
lichen Reste?. Was nun thun? Von allen finanziellen Quellen
konnte zunächst kaum eine andere wieder erschlossen werden,
als die des Reichsgutes. Es war denkbar, daß man seine
sinnlose Vergabung namentlich durch die letzten Schattenkönige
rückgängig machte. Das war Rudolfs Absicht, und er hat die
Kurfursten veranlaßt, ihre Zustimmung dazu zu geben, daß
alles seit dem Jahre 1245, dem Jahr der Absetzung Friedrichs II.
auf dem Lyoner Konzil, verschenkte Reichsgut als zu Unrecht
1Vgl. Band III S. 11 ff.
2 S. oben S. 18—-414.