Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

170 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
standen hat, war die Krönung ihrer Politik. Es war eine 
Wendung, die für die Hanse von tödlichen Folgen hätte sein 
müssen, wären nicht die nordischen Reiche durch langsame innere 
Umwälzungen auf viele Jahrzehnte hin zur Unthätigkeit nach 
außen verdammt gewesen. Erst jetzt setzte sich hier das Lehns⸗ 
wesen gänzlich durch und erstarkte vollkommen die Macht 
des Klerus: es regten sich die Probleme innerer Entwicklung, 
deren Lösungsversuch das Deutsche Reich des 10. bis 183. Jahr⸗ 
hunderts gesprengt hat. 
Die innere Fesselung aber, der Hanse und skandina— 
vische Union einstweilen unterlagen, kam alsbald den deutschen 
Territorialgewalten der Ostsee zu gute. Die Grafen von 
Holstein eroberten Schleswig; im Frieden zu Nyborg (1886) 
ward es ihr erbliches Lehen; auf ewig schienen die beiden 
Herzogtümer verbunden. Den Hauptgewinn aber aus den un— 
fertigen Verhältnissen zog der Deutsche Orden. 
Die Eroberung Preußens und die Erwerbung Livlands 
war durch den Orden im wesentlichen mit der Wende des 13. 
und 14. Jahrhunderts zu Ende geführt worden; im Jahre 
1309 ward der Sitz des Hochmeisters nach der Marienburg 
verlegt!. Von nun ab galt es zunächst nir noch, diesen 
Besitz zu erhalten, vornehmlich gegenüber den feindlichen Be— 
strebungen Polens; in langen Kämpfen der dreißiger Jahre 
des 14. Jahrhunderts, die mit dem Frieden von Kalisch (1843) 
abschlossen, ward es erreicht. Aber bald darauf war dem 
Orden noch gleichsam gegen seinen Willen ein weiteres Gebiet 
zugefallen: die Küstenlandschaften Esthlands von Narwa bis 
Reval, bis dahin in dänischem Besitze, flüchteten sich gegenüber dem 
Andrang der Schweden von AÄbo und gegenüber dem drohenden 
Druck der esthnischen Bauernbevölkerung des Inneren unter 
den Schutz des Ordens, und dieser kaufte das Land im Jahre 
1346 den Dänen ab. Es war ein Zuwachs, der den Orden 
noch viel mehr als bisher zu einer Ostseemacht bestimmte, zu— 
mal es ziemlich gleichzeitig gelang, die bisher feindliche Macht 
1Val. Band III S. 407.
	        
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