; Kap. XXI. Theorie des internationalen Handels.
Eine Berechnung des Endergebnisses durch eine Summierung der
Verschiebungen, die man für jeden einzelnen Preis feststellen zu
können meint, ist jedenfalls ausgeschlossen. Die Berechnungen der
„Last des Zollschutzes‘“, denen man in der Politik so große Bedeutung
beizulegen pflegt, entbehren in Wirklichkeit jedes Grundes. Es wird
wohl meistens anerkannt, daß die statistischen Daten, die für eine
solche Berechnung zur Verfügung stehen, mangelhaft sind, und daß die
Preiserhöhung, die der Zollschutz für jede geschützte Ware bewirkt,
nicht immer genau angegeben werden kann. Solche Mängel sind aber
von untergeordneter Bedeutung im Verhältnis zur Tatsache, daß die
„Last‘“, die man berechnen will, keinen bestimmten begrifflichen Inhalt
hat. Wenn man für jede Ware, die etwaige Preissteigerung mit dem
Umfang der Konsumtion multipliziert und alle diese „Belastungen“ der
Konsumenten zu einer Gesamtlast summiert, so übersieht man, daß bei un-
verändertem Geldwert gegen die Preissteigerungen Preisermäßigungen in
ungefähr demselben Umfang stehen müssen, und daß also die Summierung,
wenn sie auch auf die Gegenstände, die im Preis gefallen sind, ausgedehnt
würde, eigentlich eine Summe in der Nähe von Null ergeben müßte.
Daß ein Zollschutz, der Preissteigerungen bewirkt, auch Preissenkungen
zur Folge haben muß, sollte doch ziemlich einleuchtend sein, wenn man
bedenkt, daß die Preissteigerungen die Kaufkraft der Bevölkerung
in größerem Maß in Anspruch nimmt, so daß weniger Kaufkraft für
andere Waren übrig bleiben muß. Würden die Preissteigerungen von
keinen Preissenkungen aufgewogen, so müßte dies eine Vergrößerung
der gesamten nominellen Kaufkraft bedeuten, was aber einer Inflation
der Valuta gleichkommt. Wenn wirklich eine solche Veränderung des
Geldwertes zustandegekommen und eine Gleichgewichtslage auf Grund
des neuen Geldwerts eingetreten ist, so können die höheren Ziffern, in
welchen die Preise nunmehr gerechnet werden, keine „Belastung‘‘ be-
deuten. Eine Veränderung des Geldwerts muß also von vorherein von
der Diskussion der bestehenden Wirkung des Zollschutzes ausgeschlossen
werden, d. h. die Diskussion muß auf die Voraussetzung eines konstanten
Geldwerts bezogen werden. Dann aber müssen Preissteigerungen und
Preissenkungen im ganzen einander aufwiegen. Eine Berechnung der
Gesamtlast des Zollschutzes ist deshalb der reine Unsinn.
In der praktischen Behandlung von Zollfragen dürfte die Wirkung
des Zollschutzes auf das allgemeine Preisniveau meistens ohne merk-
baren Fehler beiseite gelassen werden können. Daraus folgt dann auch,
daß eine Zollpolitik nicht motiviert werden kann als Schutz eines höheren
Preisniveaus. gegen Länder mit niedrigerem Preisniveau. Ein solcher
Schutz kann sicher nicht in nennenswertem Umfang erreicht werden.
Und wenn er wirklich erreicht wird, ist er auf die Länge bedeutungslos.
Die Motivierung für einen allgemeineren Zollschutz, die sonst heut-
zutage die wichtigste Rolle spielt, ist die Meinung, daß er notwendig sei,
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