Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Wiederherstellung des nationalen Königtums. 57 
daß er das Königtum als in seinem Hause gleichsam erblich 
betrachtete. 
Die geistlichen Königsmacher am Rhein begannen ob 
dieser Anschauung zu murren, um so mehr, als der König 
gleichzeitig in seiner franzosenfreundlichen Politik, die ihren 
Sonderinteressen schädlich war, beharrte. 
Albrecht aber, längst erbittert über ein Verhalten, dessen 
verhängnisvollen Einfluß auf die Reichsangelegenheiten er schon 
von den Zeiten seines Vaters her kannte, war entschlossen, die 
Erzbischöfe ein für allemal zu demütigen. Und er fand den 
Punkt, in dem sie von Reichs wegen gemeinsam zu fassen waren. 
Wir wissen, daß seit mehreren Generationen Zollpolitik 
und Zollerhebung innerhalb des Reiches im wesentlichen in die 
Hände der Fürsten gelangt waren!. Die rheinischen Kurfürsten 
hatten diesen Zustand benutzt, um am Rhein die Zollstätten in 
ausgedehntem Maße zu vermehren und deren Zollsätze zu 
erhöhen, und sie waren dabei noch über ihr begründetes Recht 
hinausgegangen. Namentlich hatten sie den Mittellauf des 
Stromes von Bingen bis Koblenz, die Strecke, wo es dem 
Handel fast unmöglich war, den Handelsweg des Rheinbettes 
auf Seitenstraßen über das Gebirge zu umgehen, mit fast 
unglaublichen Zollerhebungen überlastet?:. Und an diesen 
Plackereien waren mit Ausnahme der Zollstätte Kaub, die dem 
bis zum letzten Augenblicke König Adolf getreuen Kurfürsten 
von der Pfalz gehörte, nur die Verwaltungen der rheinischen 
Erzbischöfe beteiligt. 
Nun hatte schon König Rudolf auf dem Würzburger 
Reichstage des Jahres 1287 alle Zölle, die seit 1245 unrecht⸗ 
mäßig errichtet oder erhöht worden waren, auf Grund des 
Revindikationsgesetzes als abgeschafft erklärt. Es war ohne 
Erfolg geschehen. Jetzt nahm Albrecht diese Bestrebungen 
1 S. Band IIS. 114, 268, 206 f. 
ↄ2 Im Jahre 18358 betrug die Zollbelastung zwischen Bingen und 
Koblenz einschließlich 66,72 00 des verzollten Wertes: val. Lamprecht, 
Wirtschaftsleben II. 307.
	        
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