114 Neunzehntes Buch. Drittes Kapitel.
gedeihen kann, in keiner Weise weitergebildet wurde, ja, soweit
sie bisher bestanden hatte, vielmehr zugrunde ging. Hatte im
16. Jahrhundert die theoretische Weisheit auf diesem Gebiete
vornehmlich in der Wiederholung der Lehren der Alten und in der
Heranziehung biblischer Meinungen und Beispiele bestanden —
wie denn von den Monopolien selten gesprochen wurde, ohne
des ägyptischen Kornhauses Josephs zu gedenken —, so sank
man jetzt noch unter dieses Niveau. Eine unglaubliche Ver—
wilderung des Denkens trat namentlich während des Dreißig—
jährigen Krieges und nach diesem zutage. Wie tief steht z. B.
ein Maximilian Faust mit seinen „Consilia pro acrario civili“
(1641) oder ein Gottlieb Warmund mit seinem „Geldmangel
in Deutschland“ (1664) unter den Gedanken der unmittelbaren
Vorfahren, eines Bornitz etwa oder Besold! Man arbeitet
gänzlich unsystematisch und unhistorisch und ist dabei von wider—
lichster Eitelkeit erfüllt und von charlatanistischer Reklame. Erst
in unmittelbarer Beziehung zur staatlichen Praxis hat sich die
deutsche Nationalökonomie später zu den Anfängen einer wahren
Wissenschaft entwickelt.
Um so mehr war es der allgemeinen Staatswissenschaft
gegeben, rationale Lehren in deduktiver Entwicklung vor—⸗
zutragen!. Sie konnte damit unmittelbar an die großen Er—
rungenschaften des Hugo Grotius anknüpfen, freilich ohne sich
zu verhehlen, daß diese noch in mancher Hinsicht zu läutern
waren. Gewiß hatte Grotius bereits, wie vor ihm schon dem
Keime nach Nikolaus Hemming (1566) und Benedikt Winkler
(16149), das Recht aus der eingeborenen sittlichen Natur des
Menschen und zugleich aus dem menschlichen Geselligkeitstriebe
abgeleitet. Aber dabei war diese sittliche Natur doch nicht
konsequent als von der göttlichen Offenbarung unbeeinflußt
festgehalten worden. Grotius selbst tritt gelegentlich dem Ge—
danken recht nahe, daß das Naturrecht im Grunde ein Rest der
Sündlosigkeit des Menschen vor dem Sündenfalle sei, und sein
Völkerrecht ist noch ebenso durch rationale Gründe wie durch
Vgl. zum Folgenden Bd. VI, S. 177 ff.