Weitere Entwicklung des Intellektualismus. 117
durch die Vorgänge im fernen Amerika, wo sich eine neue Ge—
sellschaft auf jungfräulichem Boden ihre Rechtsbegriffe selbst zu
schaffen schien. Indem sich sein Denken so der Zeit und ihren
Ereignissen und Bedürfnissen enger anschloß, ist es von größter
Bedeutung für die staatswissenschaftlichen Anschauungen des
ausgehenden rationalistischen Zeitalters geworden.
Nach Deutschland wurden Lockes Gedanken vornehmlich auf
zweierlei Weise gebracht. Einmal unmittelbar durch die staats—
wissenschaftlichen Werke der jungen Universität Göttingen, die mit
ihrer Verteidigung des Lockeschen Systems ebenso zugunsten der
englischen Umwälzung des Jahres 1689 kämpfte, wie die Schule
der jungen Universität Halle auf Grund der Lehren von Pufen—
—VV0
aber mittelbar durch Montesquieu, der in seinem „Esprit des
lois“ vom Jahre 1749 die englische Verfassung von 1689
auf Grund wesentlich der Anschauungen Lockes als das Ideal
seglicher Staatsform pries.
Aber schon lange vor Montesquieu hatten diese An—
schauungen in Deutschland Wurzel gefaßt, und wenn sich auf
Grund ihrer Aufnahme und ihres Durchdenkens keine Literatur
von allgemeiner Bedeutung erhob, so war das nur die Folge
des gänzlich unpolitischen Charakters der gebildeten deutschen
Gesellschaft während der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Wo die Lehren aber zufällig auf einen politischen Kopf trafen,
da wurden sie auch in dieser Zeit mit einem Feuer auf—
genommen, dessen Lebendigkeit am besten den vollen Sieg der
naturrechtlichen Theorien dartut. Und nichts erbringt wohl den
Beweis für diesen Zusammenhang besser, als der Charakter der
Anschauungen Friedrichs des Großen.
Schon im Antimacchiavell Friedrichs findet sich der Satz:
„Es scheint mir, daß, wenn es eine Regierungsweise gibt, deren
Weisheit man in unsern Tagen als Muster aufstellen kann, es
die englische sei; dort ist das Parlament der Schiedsrichter des
Volkes und des Königs, und der König hat alle Macht, gut, aber
keine, böse zu handeln.“ Dem entspricht es, wenn Friedrich zeit
seines Lebens, den Lehren der Vertragstheorie folgend, die