Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

30 Neunzehntes Buch. Drittes Kapitel. 
zu einer festen Form gelehrter Betätigung entwickelt. Es ist 
ein ähnlicher Vorgang, wie wir ihn auf dem Gebiete des poli— 
tischen und kommerziellen Meinungsaustausches kennen gelernt 
— ——— 
Zeitschrift. Dabei hat im 17. Jahrhundert der gelehrte Brief— 
wechsel noch eine außerordentliche Ausdehnung gehabt: noch 
Leibniz war einer der unermüdlichsten Briefschreiber; das Ver— 
zeichnis seiner Korrespondenz in Hannover weist 1054 Namen 
auf. Aber im ganzen begann doch seit etwa dem letzten Viertel 
des 17. Jahrhunderts schon die gelehrte Zeitschrift die Korre— 
spondenz zu entlasten und abzulösen; und mit der Offentlichkeit 
der Erörterung und des Nachrichtendienstes trat zugleich eine 
wesentliche Erhöhung der Sachlichkeit und eine zweckgemäße 
Verschärfung des Urteils ein. 
Indem nun aber die Wissenschaft sich auf diese Weise 
eigene Heimstätten und Einrichtungen zu ihrer Vertiefung und 
Ausdehnung schuf, wuchs zugleich, als wesentlichste Bürgschaft 
größerer Zukunft, eine stärkere Arbeitsteilung der gelehrten 
Forschung heran. Ein Mann wie Isaak Vossius (1618 -1689) 
war noch hervorragender Philologe und Naturforscher zugleich 
gewesen; und nicht selten wechselten zu seiner Zeit einzelne 
Gelehrte bei der Vertretung eines Universitätslehrfaches noch 
zwischen naturwissenschaftlichen und geisteswissenschaftlichen 
Fächern. Im 18. Jahrhundert dagegen wurde die Verbindung 
weit voneinander abgelegener wissenschaftlicher Fächer schon 
seltener; wenigstens die Gebiete der Naturwissenschaften und 
Geisteswissenschaften erschienen im allgemeinen als getrennt; 
und wenn in den Naturwissenschaften auch noch in der zweiten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts ein Professor Physices an den 
Universitäten Vorlesungen von einem Umfange des Inhalts zu 
halten pflegte, in den sich heutzutage vielleicht ein Dutzend von 
ordentlichen Professoren der Naturwissenschaften teilt, so war 
doch die Richtung auf Arbeitsteilung gerade auch auf diesem 
Gebiete unverkennbar. 
1 S. Bd. VI, S. 7 ff.
	        
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