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Einleitung.
naügenden Interpretation der Alten und einer Ansammlung
des hierzu nötigen Materials an systematisiertem Wissen,
während man in der zweiten Periode, ohne zu höheren An—
schauungen zu gelangen, noch mehr in der zum Selbstzweck
gewordenen Stoffanhäufung verkümmerte. Aber neben alledem
stand doch auch schon eine Geschichtschreibung mit leisen An—
sprüchen an eine höhere Auffassung. Wir sehen sie in der
ersten Periode das geschichtliche Geschehen durchaus als
Schöpfung irrationaler Einzelpersonen begreifen, während sie
in der zweiten Periode der Vernunfttätigkeit dieser Einzel—⸗
personen das teleologische Moment göttlicher Fügung von
einem höchsten Nützlichkeitsstandpunkte aus zufügt. Und damit
war denn für dieses Gebiet, das zunächst als dasjenige des
isolierten praktischen Handelns vornehmlich in den Ereignissen
der äußeren Politik begriffen wurde, soweit, als dieses bei der
Geringschätzung der Willenstätigkeit überhaupt möglich war, der
Anschluß an den allgemeinen Verlauf des Denkens gewonnen.
Im Rechte, dessen Wissenschaft anfangs noch die Ethik,
soweit sie von der Religion unabhängig war, sowie die
ethische Seite der Nationalökonomie mit umschloß, muß
zwischen der wissenschaftlichen Behandlung der privaten und
der öffentlichen Materien unterschieden werden. Das Privat⸗
recht wurde über den römischen Leisten geschlagen, und die
Wissenschaft erschöpfte sich damit so ziemlich in der philo—
logischen Wiederbelebung antiken Wissens. Im öffentlichen
Rechte dagegen folgte die Durchführung der tieferen Strö—
mung der Zeit, wie denn auf diesem Gebiete der wissen—
schaftliche Fortschritt unmittelbar mit dem Handeln der
praktischen Politik des Zeitalters verknüpft wurde. Das
16. Jahrhundert hatte da bereits jene Erschlaffung des Inter—
esses für öffentliche, d. h. eminent gemeinsame Angelegen—
heiten gezeigt, die für das Zeitalter des Individualismus
charakteristisch blieb; daher der Zerfall der inneren Reichs—
politik in Streitigkeiten der Reichsglieder, der Rückgang der
Verfassungen in den städtischen Republiken, und in den Terri—
torien das Emporkommen des Absolutismus. Erhielt dieser