Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

* 
Einleitung. 
naügenden Interpretation der Alten und einer Ansammlung 
des hierzu nötigen Materials an systematisiertem Wissen, 
während man in der zweiten Periode, ohne zu höheren An— 
schauungen zu gelangen, noch mehr in der zum Selbstzweck 
gewordenen Stoffanhäufung verkümmerte. Aber neben alledem 
stand doch auch schon eine Geschichtschreibung mit leisen An— 
sprüchen an eine höhere Auffassung. Wir sehen sie in der 
ersten Periode das geschichtliche Geschehen durchaus als 
Schöpfung irrationaler Einzelpersonen begreifen, während sie 
in der zweiten Periode der Vernunfttätigkeit dieser Einzel—⸗ 
personen das teleologische Moment göttlicher Fügung von 
einem höchsten Nützlichkeitsstandpunkte aus zufügt. Und damit 
war denn für dieses Gebiet, das zunächst als dasjenige des 
isolierten praktischen Handelns vornehmlich in den Ereignissen 
der äußeren Politik begriffen wurde, soweit, als dieses bei der 
Geringschätzung der Willenstätigkeit überhaupt möglich war, der 
Anschluß an den allgemeinen Verlauf des Denkens gewonnen. 
Im Rechte, dessen Wissenschaft anfangs noch die Ethik, 
soweit sie von der Religion unabhängig war, sowie die 
ethische Seite der Nationalökonomie mit umschloß, muß 
zwischen der wissenschaftlichen Behandlung der privaten und 
der öffentlichen Materien unterschieden werden. Das Privat⸗ 
recht wurde über den römischen Leisten geschlagen, und die 
Wissenschaft erschöpfte sich damit so ziemlich in der philo— 
logischen Wiederbelebung antiken Wissens. Im öffentlichen 
Rechte dagegen folgte die Durchführung der tieferen Strö— 
mung der Zeit, wie denn auf diesem Gebiete der wissen— 
schaftliche Fortschritt unmittelbar mit dem Handeln der 
praktischen Politik des Zeitalters verknüpft wurde. Das 
16. Jahrhundert hatte da bereits jene Erschlaffung des Inter— 
esses für öffentliche, d. h. eminent gemeinsame Angelegen— 
heiten gezeigt, die für das Zeitalter des Individualismus 
charakteristisch blieb; daher der Zerfall der inneren Reichs— 
politik in Streitigkeiten der Reichsglieder, der Rückgang der 
Verfassungen in den städtischen Republiken, und in den Terri— 
torien das Emporkommen des Absolutismus. Erhielt dieser
	        
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