Object: Handbuch der vergleichenden Statistik- der Völkerzustands- und Staatenkunde

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SPANIEN. — Finanzen 'Frühere Einkünfte). 
Steuern, welche den Grundbesitz belasteten, wurden auf das bewegliche 
Eigenthum ausgedehnt, die Consumtionsabgaben erhöht, ebenso die 
Stempelgebühr ; zugleich erfasst die letzte nunmehr auch die Actien und 
Schuldscheine der industriellen Gesellschaften; ebenso unterliegen die 
Privatschuldscheine von mehr als 300 Realen (etwas über 21 Thlr. !) 
und die Wechsel einer schweren Abgabe. Auch seitdem schritt man 
wiederholt zur Erhöhung der Auflagen ; so ward die Grundsteuer er 
höht, ebenso die Consumtionsabgaben, die Auflagen auf die Eisenbahn 
fahrbillette u. dgl. 
Provinzial- unà Gemeindebudgets. Im Jahr I860 betrugen die be 
sonders aufzubringenden Ausgaben der Provinzen 1 79’460,740 , die der 
Gemeinden aber 311 095,9 10 Realen. 
Zahl der Beamten. Ende 1861 standen im activen Staatsdienst 
65,790 Individuen mit 438’442,393 Realen Besoldung. Pensionäre des 
Staats zählte man nicht weniger als 49,657 mit 147’698,306 R. (darunter 
6433 Ordensgeistliche, deren Klöster aufgehoben mit H’333,754, und 
20,692 Militäre mit 53 057,455 Realen). Sodann bezogen 7821 Ange 
stellte 26’317,248 Realen aus den Provinzial-, und 76,005 Angestellte 
124’342,831 Realen aus den Gemeindecassen. 
Frühere Einkünfte. Ungeachtet des natürlichen Reichthums des 
Landes, und ungeachtet des 300jährigen Besitzes der Gold- und Silber 
minen Peru’s und Mexico’s, befanden sich die Finanzen Spaniens schon 
im vorigen Jahrhundert in zerrüttetem Zustande. Während des Unab 
hängigkeitskrieges hörte jede Ordnung in der Finanzverwaltung auf. 
Aber auch nach Jahren war solche nicht hergestellt. 1817 betrugen die 
Einkünfte, mit Einrechnung des Ertrages der Colonien, 620 Mill. Rea 
len; man hatte dabei ein Deficit von 200 Mill. Das Missverhältniss 
stieg, als man endlich auch an Verzinsung der seit 1808 gar nicht mehr 
beachteten Staatsschuld dachte, indess die amerikanischen Besitzungen 
sich vollständig losrissen. Die Cortes wagten keine durchgreifenden Re 
formen. Halbheit war ihre Sache. Daher schien es ihnen allzukühn, der 
Geistlichkeit den ganzen Zehnten zu entziehen; nur die Hälfte des 
Zehnls ward aufgehoben (auf 4 00 Mill. Real, geschätzt). Damit hatten 
sic sich die Möglichkeit der Einführung einer ausreichenden directen, ins 
besondere einer ergiebigen Grundsteuer abgeschnitten. So gelangte man 
denn in der constitutioneilen Periode zu folgenden Budgetabschlüssen: 
Bedarf Deficit 
1820 : 702’802,;i04 172 Mill. Real. 
1821 : 75(i’214,217 87 - - 
1822 : 664'813,314 102 - 
Der im nächstfolgenden Jahre ausgebrochene Krieg schwellte den 
Ausgabenetat auf 861’59 1,646 Realen an, indess die Einnahme nur auf 
550 Mill, geschätzt ward. Erwies sich der Constitutionalismus un 
fähig, unter ungewöhnlichen Verhältnissen Ordnung in den Staatshaus 
halt zu bringen, so war der Absolutismus noch unfähiger dazu, selbst in 
der Zeit der ungestörtesten Ruhe. Mit ihm kam die masslose Ver 
schwendung wieder, mit ihm kehrten die alten Missbräuche alle zurück. 
Da der volle Zehnt zu Gunsten der Geistlichkeit aufs Neue eingeführt 
und das Volk dadurch empfindlich gedrückt ward, so vermochte man 
nicht durch Erhebung neuer Steuern ein Gleichgewicht hersustellen.
	        
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