Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Einleitung. 
Kategorien des vom Besitze her wirksamen wirtschaftlichen Ver⸗ 
mögens und des im Personalkredit sich ausdrückenden Inter— 
esses wurde zum Grundzuge der gesellschaftlichen Entwicklung— 
wenn auch in der Geburts- und Geistesaristokratie noch Motive 
der älteren Standesbildung nach Geburt und Berufszusammen⸗ 
hang fortwähren. 
Dieser ganze Verlauf aber hat wiederum auch auf die 
Entwicklung der Einzelpersönlichkeit mächtig eingewirkt: sicherte 
ihr das Geburtsrecht in frühen Zeiten schon von Kindesbeinen 
an die nötigen Unterlagen der Lebenshaltung im nationalen 
Verbande, so daß sie in sehr jungen Jahren selbst auch politisch 
mündig erschien, so verschob das Berufsrecht des Mittelalters 
diese Grenze an den Schluß der Jünglingszeit, und die 
neuesten Zeiten mit ihrem Recht des Besitzes und der Aus— 
wirkung erst völlig ausgebildeter, bewährter uud vertrauens⸗ 
werter Persönlichkeit haben den Termin erst recht bis in die 
kräftigen Mannesjahre verzögert. Braucht aber noch gesagt zu 
werden, daß durch diesen Verlauf Erziehung und autonome 
Einwirkungsfähigkeit des Individuums von Jahrhundert zu 
Jahrhundert einem ganz bestimmten Entwicklungsgange unter⸗ 
worfen worden sind? — 
Wir stehen in einem gewissen Sinne am Ende der Be— 
trachtungen, die dem inneren Zusammenhange der Kulturzeitalter 
der deutfchen Entwicklung gelten sollten, soweit diese geschichtlich 
erhellt werden kann. Es sind nicht vollständige und ununter— 
brochene Linien dieser Entwicklung, die sich hier, innerhalb des 
schmalen Rahmens einleitender Worte zur Geschichte der letzten 
anderthalb Jahrhunderte, vorführen ließen. Aber auch bei 
größerem Spielraume würde es nicht an der Zeit gewesen sein, 
so verlockend die Aufgabe an sich sein mag, das beabsichtigte 
Bild noch um vieles zu erweitern. Denn geschähe dies, so wäre 
zu bedenken, daß die Kulturentwicklung des deutschen Volkes 
nur eine ist der vielen nationalen Entwicklungen, die die Welt 
sieht und gesehen hat, und daß es zu ihrem tiefsten Ver— 
ständnisse daher der Anwendung nicht bloß nationaler, sondern 
miversaler Maßstäbe der Betrachtung bedürfen würde. Wo
	        
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