Neue Weltanschauung.
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aber im ganzen mit psychologischen, also, wie wir ebenfalls
schon wissen, unzureichenden Mitteln zu löäsen. So konnte denn
ihre Aufnahme in Deutschland bei aller Anregung, die sie im
einzelnen gab, doch im ganzen nur die Neigung zum Skepti—
zismus verstärken. In der Tat dachte man von Hume im
allgemeinen im Sinne Kants, welcher behauptete, der englische
Philosoph habe einen „shrecklichen Umsturz“ herbeigeführt, der
nicht bloß die Metaphysik, sondern auch die Naturwissenschaften
betreffe. Denn nach Hume bestehe die ganze Physik aus Regeln
der Erwartung ähnlicher Fälle; alle Naturgesetze gälten ihm
daher nur mit Rücksicht auf die unendliche Zahl der Fälle,
in denen sie bisher eingetreten sind, aber nicht absolut. Eine
solche Anschauung aber, das war die einmütige Ansicht wie
Kants so der deutschen Philosophie jener Jahre überhaupt, sei
keine Erkenntnis, sondern nur das tierische Gegenstück zu dieser
oder, um es mit einem früheren Leibnizschen Ausdrucke zu be—
zeichnen, eine consécution des bôétes.
Damit erschien es denn den deutschen Philosophen der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als wichtigste Aufgabe,
über Hume und Locke hinwegzukommen: es müsse gezeigt
werden, daß es falsch sei, wenn man „die Vermehrung der
Begriffe aus sich selbst und sozusagen die Selbstgebärung
unserer Vernunft, ohne durch Erfahrung geschwängert zu sein,
für unmöglich, mithin alle vermeintlichen Prinzipien derselben
a priori für eingebildet“ halte.
Hierzu war es notwendig, die Untersuchung nicht so sehr
auf die Entstehung der Begriffe selbst zu richten, als vielmehr
auf die Formen des Begreifens, indem man die nieder—
geschlagene Erkenntnis als Gegenstand der Untersuchung heran⸗
zog und an ihr die Funktion und Gültigkeit der Begriffe er—
örterte. Es mußte also das subjektive und psychologische durch
ein objektives und logisches oder erkenntnistheoretisches Ver⸗
fahren ersetzt werden. Dabei war denn das blinde Vertrauen
des Rationalismus auf die Möglichkeit der Erkenntnis ebenso
Worte Kants, zit. Vaihinger, Kommentar z. Kr. d. r. V. 1, 31.