Zweites Kapitel.
Sprengung des alten Reiches und der alten
Staatsverhältnisse.
Das Heilige Römische Reich deutscher Nation konnte gegen
Schluß des 18. Jahrhunderts auf eine tausendjährige Ver—
gangenheit zurückblicken. Denn in gewissem Sinne war es
doch schon durch die Karlinge begründet worden; dem Ge—
dächtnis der Nation jedenfalls erschien Karl der Große als sein
erster gewaltiger Herrscher.
Aber auch wenn eingehendere geschichtliche Kenntnis die
Entstehung des Reiches nur bis auf den Vertrag von Verdun
oder gar nur den Vertrag von Mersen zurückdatierte, blieb
dennoch der ehrwürdig-archaische Charakter des Reiches un—
berührt: denn sicherlich hatte dies Reich schon im 11. Jahr⸗
hundert, vor etwa dreiviertel Jahrtausenden, seine höchste
Blüte erlebt. Es war in den schönsten Zeiten der Franken—
kaiser gewesen, unter den Heinrichen, vor allem unter dem ge—
waltigen Konrad II. Damals hatte das Reich den Umfang
erhalten, der seinen größten drei Erzbischöfen, den späteren
Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier, gestattete, mit ihren
geistlichen Wuürden die Reichskanzlerämter für Deutschland,
Italien und Burgund zu 'vereinigen; aus dieser Zeit her
reichten letzte Spuren germanischen Einflusses in romanischen
Ländern noch bis in die Gegenwart, wenn das italienische
Kind in der Schule die barbarischen Namenreihen der Kaiser