Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 189
Haltlosigkeit dieser Entwicklung nicht zu leugnen war, suchte
man, um sie zu stützen, unbewußt Anknüpfung an die festen
Gegebenheiten eines veralteten Kirchentums. So wurde der
verhängnisvolle Bund der neuen Richtung mit der Orthodoxie
geschlossen; die aufgeklärte Regierung der Kirchen- und Schul⸗
angelegenheiten aus Friedrichs des Großen Zeit ging mit dem
Rücktritte des Ministers von Zedlitz unter: und Wöllners
Edikt vom 9. Juli 1788, die Religionsverfassung in den
preußischen Staaten betreffend, sowie der an dieses Edikt an—
knüpfende Bevormundungsversuch Kants wurden zu Zeichen
der Zeiten.
Auch hier aber war es wiederum besonders charakteristisch,
daß der Verfall selbst die Verwaltung und namentlich das
Heerwesen des Staates ergriff. Nicht als ob diese weniger
geleistet hätten, obwohl die Versuche, die neuen polnischen
Landesteile zu organisieren, sogar in dieser Richtung zu dem
Ergebnis führten, daß mit dem rastlos treibenden Anstoße, der
unter Friedrich von dem Schreibtische in Sanssouci aus—
gegangen war, auch der Eifer der Beamten einer bedenklichen
Erschlaffung Platz zu machen begann. Vor allem aber: nichts
entwickelte sich weiter, alles verknöcherte. So an erster Stelle
das Heer. Während sich die Bevölkerung des Staates fast
verdoppelte, wuchs es nur um 35000 Mann, wie ihm denn
nicht mehr als 14 Millionen Taler jährliche Kosten zugewendet
wurden, da der Hofhalt Unsummen verschlang und bei dem
Verfall des Steuerwesens selbst zu diesem Ergebnisse nur auf
dem Wege der Aufzehrung des Staatsschatzes gelangt werden
konnte. Was bedeutete aber dieses Nachlassen gerade für
Preußen! Ringsum starrte die Welt in Waffen; ins Un—⸗
geheuerliche waren die Kriegsbudgets der europäischen Staaten
seit der Revolution gestiegen: nur im Bereiche des Krieger—
staates Friedrichs des Großen herrschte eine harmlose Neu—
tralität, ein fauler Friede, dessen man sich noch dazu als
höchster Wohltat rühmte, und eine Sorglosigkeit in der kriege⸗
rischen Vorbereitung, die niemand außerhalb der preußischen
Grenzen für berechtigt, ja für möglich hielt.