Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

208 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Wirtschaftsformen hervorzurufen vermochte. Und dies ist der 
Dienst, den der Protestantismus der Entwicklung eines partikular⸗ 
deutschen, der Entfaltung des holländischen Wirtschaftslebens 
im 16. und 17. Jahrhundert geleistet hat. 
Dennoch darf man sagen, daß sich der Geist protestantisch⸗ 
wirtschaftlicher Freiheit voll erst auf dem überaus günstigen 
Boden entfaltet hat, den England seiner Entwicklung wie der 
Entwicklung nun zum ersten Male wirklich subjektivistischer 
Wirtschaftsfreiheit darbot. 
In England waren die Gebundenheiten mittelalterlichen 
Wirtschaftslebens schon fruh einer besonders raschen Lösung 
entgegengeführt worden, wie sie vor allem durch die besondere 
Organisation von Staat und Gesellschaft unter den nor— 
mannischen Königen veranlaßt wurde. Da war ein gut Teil 
der alten agrarischen Genossenschaften, insbesondere der Feld— 
gemeinschaften schon früh verfallen und mit ihnen jede Art 
gebundener Flurverfassung; und nicht minder hatten sich früh— 
zeitig Gebnudenheiten der Grundherrschaft, überhaupt alle auto— 
ritäre agrarische Einwirkung, rasch zerteilt: schon das Ende des 
Mittelalters sah statt markgenössischer und grundhöriger Bauern 
freie Pächter. Dieser zersetzenden Tendenz war dann freilich 
eine neue Bindung des Bodens in großen Familienfideikommissen 
entgegengetreten; aber diese wurden nicht durch staatliche 
Gesetzgebung oder durch ein besonderes Ständerecht des Adels 
veranlaßt, sondern waren dem Ausflusse vielmehr des freien 
Willens des Einzelnen zu verdanken. Nicht minder aber wie 
die ländliche war auch die städtische Entwicklung des Mittel⸗ 
alters rascher Auflösung verfallen; das Zunftrecht war zwar 
selbst im 17. Jahrhundert noch nicht gänzlich aufgehoben, be⸗ 
fand sich aber in steigender Zersetzung; nur in den alten 
Städten mit Korporationsverfassung erhielt es sich, und da— 
neben trat mit stärkerer Entwicklung der Großindustrie ein 
steigend wachsendes Wirtschaftsleben der Unternehmung. 
Und wie modern, wie gänzlich fast frei von Anbeginn 
erhob sich dieses Wirtschaftsleben der Unternehmung! In den 
kontinentalen Staaten wurden die spärlichen Anfänge der 
Manufakturen alsbald staatlich reglementiert, wenn nicht gar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.