208 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Wirtschaftsformen hervorzurufen vermochte. Und dies ist der
Dienst, den der Protestantismus der Entwicklung eines partikular⸗
deutschen, der Entfaltung des holländischen Wirtschaftslebens
im 16. und 17. Jahrhundert geleistet hat.
Dennoch darf man sagen, daß sich der Geist protestantisch⸗
wirtschaftlicher Freiheit voll erst auf dem überaus günstigen
Boden entfaltet hat, den England seiner Entwicklung wie der
Entwicklung nun zum ersten Male wirklich subjektivistischer
Wirtschaftsfreiheit darbot.
In England waren die Gebundenheiten mittelalterlichen
Wirtschaftslebens schon fruh einer besonders raschen Lösung
entgegengeführt worden, wie sie vor allem durch die besondere
Organisation von Staat und Gesellschaft unter den nor—
mannischen Königen veranlaßt wurde. Da war ein gut Teil
der alten agrarischen Genossenschaften, insbesondere der Feld—
gemeinschaften schon früh verfallen und mit ihnen jede Art
gebundener Flurverfassung; und nicht minder hatten sich früh—
zeitig Gebnudenheiten der Grundherrschaft, überhaupt alle auto—
ritäre agrarische Einwirkung, rasch zerteilt: schon das Ende des
Mittelalters sah statt markgenössischer und grundhöriger Bauern
freie Pächter. Dieser zersetzenden Tendenz war dann freilich
eine neue Bindung des Bodens in großen Familienfideikommissen
entgegengetreten; aber diese wurden nicht durch staatliche
Gesetzgebung oder durch ein besonderes Ständerecht des Adels
veranlaßt, sondern waren dem Ausflusse vielmehr des freien
Willens des Einzelnen zu verdanken. Nicht minder aber wie
die ländliche war auch die städtische Entwicklung des Mittel⸗
alters rascher Auflösung verfallen; das Zunftrecht war zwar
selbst im 17. Jahrhundert noch nicht gänzlich aufgehoben, be⸗
fand sich aber in steigender Zersetzung; nur in den alten
Städten mit Korporationsverfassung erhielt es sich, und da—
neben trat mit stärkerer Entwicklung der Großindustrie ein
steigend wachsendes Wirtschaftsleben der Unternehmung.
Und wie modern, wie gänzlich fast frei von Anbeginn
erhob sich dieses Wirtschaftsleben der Unternehmung! In den
kontinentalen Staaten wurden die spärlichen Anfänge der
Manufakturen alsbald staatlich reglementiert, wenn nicht gar