Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
aber, die größer war als bei irgendeinem anderen der zivili— 
sierten Völker Europas der gleichen Zeit, hatte noch eine andere 
Erscheinung zur Folge: die ersten Emanzipationsideen der führen⸗ 
den Schichten waren besonders radikal und schwebten darum 
zugleich noch besonders utopisch in der Luft; und nur überaus 
schwer — und darum eben wiederum langsam — wurden die 
Mittel gefunden, die von ihnen zur wirklich praktischen Einbeziehung 
der unteren Schichten in die neue Kultur hinführten. Und 
so ist denn ein radikaler, ja anfangs und oft auch später noch 
utopischer Idealismus bei schwieriger praktischer Entwicklung 
das eigentliche Kennzeichen der subjektivistischen Staatsbildung 
auf deutschem Boden: und noch bis in die Gegenwart hinein ist 
in der „Unentwegtheit“ unseres radikalen Liberalismus und 
in dem politischen Jenseitigkeitsideal der Sozialdemokratie dies 
Grundmerkmal der deutschen Entwicklung kenntlich. 
Trat es aber in den Anfängen nochmals besonders her⸗ 
vor. so waren hierfür auch noch spezielle Ursachen wirksam. 
Zunächst blieb es noch lange von Bedeutung, daß das 
absolutistische Staatsideal des individualistischen Zeitalters in 
Deutschland erst ganz gegen Schluß dieser Zeit, in den 
Regierungen Maria Theresias und Friedrichs des Großen, seine 
höchste Verwirklichung gefunden hatte, während es sich in England 
der Hauptsache nach schon im 16., in Frankreich im 17. Jahr⸗ 
hundert in seinen kräftigsten Erscheinungen ausgelebt hatte: 
unvermittelt ragte daher und gleichsam noch frisch dies Staats— 
deal des Absolutismus in die jungsubjektivistischen Zeiten. 
Was die Folgen davon sein mußten, ergibt sich leicht aus 
einem weiteren Zusammenhange. Da das individualistische Zeit⸗ 
alter nur die Einzelpersonen gekannt hatte, nicht aber die Ge⸗— 
sellschaft, so fehlte ihm natürlich auch der uns so geläufige 
Begriff der Staatspersönlichkeit. Vielmehr konnte der Begriff 
des Staates als Ganzes der Staatssouveränität nur entweder 
an eine einzelne Person als natürliches Individuum oder 
an eine vertragsmäßig geeinte und zusammengehaltene Indi⸗ 
viduensumme geknüpft werden: eben dies war der Sinn der 
Naturlehre vom Staat in den individualistischen Zeiten. Da nun
	        
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