Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 265
daß sie höchstens noch achtzehn Prozent des Bruttoertrages
dieser Stelle ausmachten; und in dieser Kürzung sollten sie
daun in Geld an den Gutsherrn gezahlt werden können,
falls der Verpflichtete nicht vorzöge, sie in Natur zu leisten.
Man sieht: das war nicht bloß eine Regulierung: das
war eine Leistungsentlastung, eine Seisachtheia in bester
Form; und zur vollen Ablösung blieb nur noch übrig, daß
das Kapital von den reduzierten und in Geld umgewandelten
Fronden und Lasten gezahlt werden konnte. Es war eine
——— und der
Kaiser befahl ihre volle Durchführung binnen Jahresfrist.
Natürlich, daß die Gutsherren gegenüber diesem Vorgehen
alle loyalen Gefühle verloren, zumal der Kaiser die Maß—
regel ungefragt der Stände ergriffen hatte; aber selbst die
oberste Verwaltungsbehörde hatte so starke Bedenken, daß ihr
Schweigen auferlegt werden mußte; und aus dem Grunde der
zffentlichen Meinung schwoll eine Flut von Beschwerdeschriften
mpor.
In diesem Augenblicke starb Kaiser Joseph. Und nun war
es eine der ersten Sorgen seines Nachfolgers, daß er den
kühnen Plan der Urbarialregulierung aufgab. Aber mehr noch:
mit Josephs Tode trat für die Fortentwicklung der agrarischen
Zustände in Österreich überhaupt eine lange, allzulange Pause
ein: fast sechzig Jahre dauerte es, ehe die Revolution des
Jahres 18948 das Versäumnis gut machte. Dabei war es
freilich die Absicht noch Leopolds II. gewesen, ruhiger und
besonnener auf den Wegen seines Bruders fortzuwandeln.
Allein Maßregeln, die eine lange Vergangenheit wirklich gerecht
liquidieren wollen, bedürfen überaus genauer und eingehender
Vorarbeiten; und schon diese zu leisten, geschweige denn zu
gesetzgeberischen Maßregeln zu verdichten, war der zweijährigen
Regierung Leopolds nicht gegeben. Die späteren Regierungen
aber blieben bis zum Jahre 1848 in agrarischen Dingen
saumselig und unfruchtbar.
Sehr begreiflich daher, daß man dann im Jahre 1848,
in einem Gefetze vom 7. September, um so radikaler Abhilfe