290 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Reihe
der sonst in Deutschland verlaufenden Entwicklung eingetreten
ist. Aber auch sterreich hat im 18. und lange auch noch im
19. Jahrhundert in dieser Richtung schwer unter den Wir—
kungen der Gegenreformation gelitten, so sehr die Habsburger
seit Ende des 17. Jahrhunderts zu heben und zu bessern
suchten; für die Entwicklung des neueren deutschen Bürger—
tums ist der Südosten daher nur in geringem Grade in Be—
tracht gekommen, wie er denn auch heute noch verhältnismäßig
nur wenige große Städte besitzt!.
In den evangelischen Teilen des Reiches aber konnten
für die Fortentwicklung des Buürgertums schon im 18. Jahr—⸗
hundert nur noch die größeren Staaten in Betracht kommen.
Denn diese Entwicklung beruhte auf einer immer mehr in die
Ferne greifenden Entfaltung der wirtschaftlichen Interessen,
deren Anfachung daher von der geringen räumlichen Grund—
lage kleinerer Territorien aus nur in wenigen Ausnahme—
fällen gelingen konnte, insbesondere dann, wenn das Terri—
torium selbst der Hauptsache nach aus einer großen Stadt
bestand und in seiner wirtschaftlichen Expansionstätigkeit durch
die Nachbarn nicht gehindert werden konnte. Diese Aus—
nahme traf auf deutschem Boden im Grunde nur für die
Seestädte Danzig, Lübeck, vor allem aber Hamburg und
Bremen zu; im übrigen haben fast nur die größeren schweize⸗
rischen Städte unter Bedingungen gelebt, die ihr einigermaßen
gerecht wurden.
Von den mittleren Staaten rührten sich schon im
18. Jahrhundert besonders Hannover und Sachsen. In
Hannover hielten sich zwar neben manch anderer mittelalter⸗
licher Gebundenheit vor allem auch die alten Formen der
bürgerlichen Verfassung in verknöchertem Zustande; in den
meisten Städten war die Verwaltung nicht mehr gemeinsame
Angelegenheit der Bürgerschaft, sondern Monopol eines in sich
sozial abgeschlossenen Kreises von Magistratsgeschlechtern.
S. dazu Band VIII, L, S. 99.