Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

290 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Reihe 
der sonst in Deutschland verlaufenden Entwicklung eingetreten 
ist. Aber auch sterreich hat im 18. und lange auch noch im 
19. Jahrhundert in dieser Richtung schwer unter den Wir— 
kungen der Gegenreformation gelitten, so sehr die Habsburger 
seit Ende des 17. Jahrhunderts zu heben und zu bessern 
suchten; für die Entwicklung des neueren deutschen Bürger— 
tums ist der Südosten daher nur in geringem Grade in Be— 
tracht gekommen, wie er denn auch heute noch verhältnismäßig 
nur wenige große Städte besitzt!. 
In den evangelischen Teilen des Reiches aber konnten 
für die Fortentwicklung des Buürgertums schon im 18. Jahr—⸗ 
hundert nur noch die größeren Staaten in Betracht kommen. 
Denn diese Entwicklung beruhte auf einer immer mehr in die 
Ferne greifenden Entfaltung der wirtschaftlichen Interessen, 
deren Anfachung daher von der geringen räumlichen Grund— 
lage kleinerer Territorien aus nur in wenigen Ausnahme— 
fällen gelingen konnte, insbesondere dann, wenn das Terri— 
torium selbst der Hauptsache nach aus einer großen Stadt 
bestand und in seiner wirtschaftlichen Expansionstätigkeit durch 
die Nachbarn nicht gehindert werden konnte. Diese Aus— 
nahme traf auf deutschem Boden im Grunde nur für die 
Seestädte Danzig, Lübeck, vor allem aber Hamburg und 
Bremen zu; im übrigen haben fast nur die größeren schweize⸗ 
rischen Städte unter Bedingungen gelebt, die ihr einigermaßen 
gerecht wurden. 
Von den mittleren Staaten rührten sich schon im 
18. Jahrhundert besonders Hannover und Sachsen. In 
Hannover hielten sich zwar neben manch anderer mittelalter⸗ 
licher Gebundenheit vor allem auch die alten Formen der 
bürgerlichen Verfassung in verknöchertem Zustande; in den 
meisten Städten war die Verwaltung nicht mehr gemeinsame 
Angelegenheit der Bürgerschaft, sondern Monopol eines in sich 
sozial abgeschlossenen Kreises von Magistratsgeschlechtern. 
S. dazu Band VIII, L, S. 99.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.