Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

292 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Da aber hier Österreich aus Gründen, die uns bekannt 
sind, zum großen Teil wegfiel, so verschob sich alle Wucht der 
Entwicklung wiederum, wie in den agrarischen Dingen, allein 
auf Preußen. Es war eine außerordentliche Gunst der Verhält— 
aisse, die sich im 18. Jahrhundert z. B. schon in der rapiden 
Zunahme der Berölkerung Berlins aussprach. 
Und diese Gunst wurde von den Hohenzollern bereits 
durch den ganzen Verlauf des 18. Jahrhunderts dahin genutzt, 
daß sie von den Schranken mittelalterlichen Städtelebens 
erbarmungslos wegrissen, was nicht in den absoluten Staat 
der Aufklärung zu passen schien. So sind nirgends die Ge— 
meinden mehr entmündigt, die Stadtverwaltungen mehr ge— 
heugt worden, als hier; schon in der ersten Hälfte des 
18. Jahrhunderts gab es im Grunde keine Gemeindeorgane 
mehr, die städtischen Behörden bedurften obrigkeitlicher Be— 
stätigung: kaum daß sich wenigstens in den westfälischen Be— 
sitzungen noch Widerspruch regte, wie sich z. B. Soest bis zum 
Jahre 1752 der Einordnung in das bureaukratische Ver⸗ 
waltungsschema erwehrt hat. Nicht minder aber wurden in 
Preußen früh auch die Schranken des Monopoliums und 
Polypoliums durchbrochen; die Kaufleute durften Handwerker⸗ 
waren kaufen und vertreiben, was den Abbruch der wichtigsten 
Schranken bürgerlicher Berufsarbeit bedeutete; das Jahr⸗ 
marktsrecht wurde auf fremde Konkurrenz ausgedehnt, womit 
die Grenzen der einzelnen städtischen Abgeschlossenheit fielen; 
und Friedrich Wilhelm J. machte vor 1720 schon Ernst mit der 
Freizügigkeit innerhalb sämtlicher Städte wenigstens der mittleren 
Provinzen seines Staates. 
Freilich: bis zur vollen Auflassung aller Gebundenheit 
des mittelalterlichen Wirtschaftssystens kam man auch in 
Preußen nicht. Noch immer wurden die Zünfte nicht auf⸗ 
gehoben, sondern nur in ihrem alten Abschlusse gelockert; noch 
mmer gab es Lebensformen, in denen aller Unterschied der 
bürgerlichen Stände schroff zum Ausdruck kam; noch immer 
wußte man nichts von voller interterritorialer Handelsfreiheit, 
geschweige denn, daß der Wettbewerb ausländischer Industrien
	        
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