Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 321 
aber unmöglich war es, es in kurzen Stunden nach jeder Hin— 
sicht praktisch durchzubilden. Dem Freiherrn erging es wie den 
großen Baumeistern mittelalterlicher Dome: der Plan des 
Ganzen lag vor und lobte den Meister, welcher Werkführer 
aber hätte ihn alsbald verwirklichen sollen? Andere Männer 
kamen und bauten weiter aus, vielfach nach anderen Absichten 
und in anderem Stile. 
Unter Hardenberg hat sich König Friedrich Wilhelm III. 
wiederholt, besonders deutlich im Jahre 1815, in dem be— 
timmten Versprechen ergangen, dem Staate eine Konstitution 
und eine Volksvertretung geben zu wollen; diese Versprechungen 
siind dann von der öffentlichen Meinung mit steigender Dring— 
lichkeit eingemahnt worden; im Jahre 1823 kam es zur all—⸗ 
gemeinen Exrichtung wenigstens von Provinzialständen; eine 
allgemeine Staatsverfassung haben erst die Zeiten Friedrich 
Wilhelms IV. gebracht. 
Ein Versuch, in der Richtung auf allgemeine Reichsstände 
vorzugehen, ist allerdings noch in den Reformjahren der Ver— 
waltung Hardenbergs gemacht worden. Im Februar 1811 
wurde eine allgemeine Notabelnversammlung einberufen; sie 
bestand zumeist aus altständisch-adligen Deputierten der Pro— 
vinzen; teilweise wurde sie von den Ständen fast eigenmächtig 
— 
gebung plausibel gemacht werden sollte, ging aber so gut wie 
in hellem Zorn auseinander; weit war sie davon entfernt, den 
Geist der neuen Zeit auch nur annähernd zu begreifen; die 
alten ständischen Verfassungen des Mittelalters wollte sie 
wieder haben; völlig klar wurde durch ihren Verlauf, welch 
erbitterter Widerstand in den privilegierten Klassen gegen die 
hegonnene Umformung des Staates und der sozialen Zustände 
lauerte. 
Sollte man da auf dem gefährlichen Wege der Beteiligung 
remonstrierender Schichten an dem neuen Staatsleben weiter 
gehen? Die immer noch währende Not der Zeit enthob die 
Regierung fast der Antwort auf diese Frage. Noch waren die 
Lamprecht, Deutiche Geschichte. IX. 21
	        
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