Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 19
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Aber wenn wir auch von diesen so ganz äußerlich zu—
age tretenden Verfallszeichen des Fürstenideals absehen
möchten —: schlimmer wirkte auf die Dauer eine innere,
Hronische Schwäche, wie sie sich, bei allem scheinbagren Glanze
der Finanzen, in Heer und Verwaltung allmählich einschlich.
Die Beamten blieben oder wurden wiederum, wo in⸗
zwischen das Amtswesen einen gewissen Aufschwung erfahren
hatte, zu Hofdienern; in Württemberg z. B. mußten wohl gar
alle Kanzleiverwandten bei Strafe des Verlustes einer vierlel⸗
jährlichen Besoldung mit ihren Weibern und Töchtern auf den
herzoglichen Karnevalsredouten erscheinen: elende Statisten
von schlechter Besoldung, bei denen womöglich von Zeit zu
Zeit einmal aus Mangel an Geld in den fürstlichen Kassen
das Gehalt ausblieb. Was konnte man von ihnen, was von
jenen Mietlingen erwarten, die nicht selten Amter verwalteten,
deren eigentliche Inhaber, Adlige der Gegend, nur Titular—
beamte waren! Willkür der Entscheide, hohe Sporteln, wenn
nicht gar hohe Trinkgelder waren die Folgen. Dazu war
dies Beamtenvolk auch bei redlichem Tun noch nicht einmal
seiner Stellung sicher. In einigen Staaten, den hochstehenden
und fortschreitenden, hatte der Beamte allerdings bereits und
namentlich auch dadurch öffentlichen Charakter, daß er nur bei
nachgewiesener Pflichtverletzung entlassen werden konnte, so in
Sachsen, so in dem Preußen Friedrichs des Großen. Aber
im ganzen waren willkürliche Absetzungen doch noch gewöhn⸗
lich, so oft sie auch das Reichskammergericht als ungesetzlich
bezeichnet hatte; in Osterreich find nach dem Regierungsantritte
Josephs II. binnen zwei Jahren über zweitausend Zivilbeamte
eils unter Anweisung eines ganz geringen Ruhegehalts, teils
ohne jede Pension außer Aktivität gesetzt worden. Ließ sich
da von solchen Beamten eine freudige Verwaltung erwarten?
Allenfalls in Preußen war davon zu sprechen, wenngleich sich
das System im Jahre 1806 hier ebenfalls als morsch erwies;
und sehen wir von dem durchs chnittlichen Elend in den kleineren
Staaten ab, so fand Joseph JII. auch für Osterreich, es werde
„zwar viel befohlen und expediert, aber auf die Befolgung
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