22 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
die Gesellschaft nicht als an sich verderbt an, sondern nur als
durch städtische Kultur, überhaupt Unnatur entnervt; Rousseau
wirkte in dieser Hinsicht stark ein; und so kam man zu keiner
eingehenden und zerfasernden Kritik etwa des schlechten Ein—
flusses der bestehenden spolitischen Zustände auf die Nation,
sondern nur zu allgemeinen Außerungen des Mißvergnügens
und zum enthusiastischen Ausmalen einer entgegengesetzten, aber
ganz undeutlich gesehenen, rein idealistischen Staatswelt.
Nicht als ob deshalb ein praktisches Einwirken so ganz gefehlt
hätte. Aber es erschöpfte sich im kleinsten: in der Fürsorge
für den Nachbarsmann, und verlief im wesentlichen nur nach
dem kräftigen, aber nun doch schon Jahrhunderte alten Spruche
Luthers: „Verflucht und verdammt ist alles Leben, das ihm
selbst zu Nutz und zu gut gelebt und gesucht wird, verflucht
alle Werke, die nicht in der Liebe gehen.“ Würde Goethes
„Werther“ nicht diese Worte mit inniger Zustimmung unter⸗
schrieben haben? Und ist er nicht, trotz weit überwiegender
Beschäftigung mit sich selbst, in ihrem Sinne tätig? Es war
ein Zusammenhang, in welchem die neue Gesellschaft noch mit
dem Denken des Rationalismus zusammentraf; mit Vergnügen
hätte sie neben Luthers Spruch auch Gellerts Verse zitieren
können:
Mensch, mache dich verdient um andrer Wohlergehen,
Denn was ist göttlicher, als wenn du liebreich bist
Und mit Vergnügen eilst, dem Nächsten beizustehen,
Der, wenn er Großmut sieht, großmütig dankbar ist!
In der Tat liegt in dieser Richtung das einzige ganz
positive Ergebnis der politischen', sagen wir besser: allgemein
altruistischen Bestrebungen der Empfindsamkeit und des Sturmes
und Dranges. Es ist die Entstehungszeit der patriotischen
Gesellschaften zur sozialen Fürsorge und geistigen Hebung
innerhalb zunächst begrenzter Wirkungskreise, vornehmlich inner⸗
halb der einzelnen · Bereiche der größeren Städte. Und wohl
aur selten hat man dabei, vielleicht in etwas späterer Zeit,
daran gedacht, daß aus diesen Gesellschaften Organe einer
Kontrolle oder gar Beschränkung der bestehenden Staatsgewalten