152 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
seine große Rolle durchgespielt hat, zurück, und Osterreich und
Preußen legen den Grund zu jener ganz eigentümlichen Allianz,
die ich als das Substitut, oder besser, die Grundlage aller
Substitute für das, was andere unter dem Titel einer deutschen
Verfassung begehren, ansehe. Diese Allianz wird der Typus
einer ganzen Kette von Allianzen, die jede der selbständigen
größeren und kleineren deutschen Mächte (deren Anzahl aber in
meinem System nicht über sechzehn gehen muß) an Ösierreich
und Preußen und durch diese eine an die andere und an alle
übrigen bindet . . . So würde also, nachdem in der Tat nur
dem Wesen nach die große Frage von Hsterreich allein, unter
Beihilfe Rußlands und Englands, entschieden worden wäre —
und so allein muß es gehen, wenn es irgend gut gehen soll —, vor
den Augen der Welt alles so gerichtet und geordnet, als hätten
Osterreich und Preußen gemeinschaftlich das Werk vollführt.
Dieser äußere Schein ist für die jetzige und künftige Eintracht und
Ruhe ebenso notwendig, als die reelle Ausschließung Preußens,
sowie Schwedens, Bayerns und aller anderen Mächte des zweiten
Ranges von jeder Grundbestimmung auf der ersten Echelle“1.
Waͤhrlich: diese Sprache unter Vertrauten hat den Vor—⸗
zug der Deutlichkeit. Und bald war in der Tat mit dem
Beitritte Badens, Hessen-Darmstadts, Kurhessens, Nassaus und
einiger anderer kleiner Länder zur Koalition die erste Bildungs—
stufe, die Gentz forderte, abgeschlossen: womit man denn der
zweiten nähertreten konnte, die, unter kaum noch einer Rest—
verhüllung durch den Steinschen Gedanken eines süd-nördlichen
Dualismus, klar dem Ziele zuführen sollte, das später erreicht
worden ist: der Entwicklung der Bundesverfassung der Jahre
1815 bis 1820.
Und indem Metternich so aus politischen Gründen Gnade
vor Recht ergehen ließ von Bayern abwärts bis hinab
Bgl. sterreichs Teilnahme an den Befreiungskriegen. Nach Auf—
zeichnungen von Friedrich von Gentz hrsg. von Richard Fürst Metternich⸗
Winneburg, geordnet und zusammengestellt von Alfons Freiherrn v. Klinkow—
ne S. 99—102; dazu v. Zwiedineck-Südenhorst, Deutsche Geschichte J,
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