168 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
Friedensversammlung zu Münster und Osnabrück zu lösen
gehabt hatte.
Dennoch gab es in diesem Chaos für das Grobe der
größten Auseinandersetzungen einige leitende Motive, und
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den Absichten der vier großen Mächte gegeben, die sich die
Leitung des Land- und Herrschaftsmarktes vorbehalten hatten.
Da war nun zunächst England in der guünstigsten Lage.
Es hatte durch den Pariser Frieden schon den Moment der
Sättigung erreicht: es konnte nur etwa noch Anspruch auf die
Jonischen Inseln machen sowie die Sache der Niederlande und
wohl auch noch die Italiens in seinem Interesse weiter zu regeln
suchen. In beiden Fällen aber mußte ihm die Hilfe Frank—
reichs erwünscht sein. Ergab sich dadurch eine Neigung zu
jenem Frankreich, das durch den Pariser Frieden von dem
Bebietszuweisungsgeschäft ausgeschlossen war, so konnte ihr
doch wieder die richtige Auswägung des englischen Vorteils
bei der Ordnung der mitteleuropäischen Verhältnisse entgegen—
wirken. Denn hier ging das französische Interesse auf ein
möglichst unkräftiges und wehrloses Deutschland, wie es am
besten durch ein System von selbständigen Mittelstaaten gewähr⸗
leistet wurde, die sich gegenseitig die Wage hielten, während
England, bei einem etwaigen Gegensatze gegen Frankreich,
neben den gekräftigten Niederlanden eines stärkeren Deutsch—
lands bedurfte, das im Rücken des französischen Gegners in
Rechnung gestellt werden konnte. Bei diesem Gesamtcharakter
seiner auswärtigen Beziehungen war England in dem künftigen
Kongresse leicht in der Lage, den Unparteiischen zu spielen und
eben von diesem Standpunkte aus auch seine geringen noch
übrig gebliebenen positiven Wunsche durch die Gefälligkeit aller
casch erfüllt zu sehn.
Neben England konnte Osterreich als der für den Kongreß
zweitgünstig situierte Staat gelten. Nach dem System der
Metternichschen Politik hatte es, abgesehen von einer ihm
vorteilhaften Lösung der deutschen Verfassungsfrage, seine.
Kompensationen wesentlich in Italien zu suchen: eine starke