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wird, sei es, dass dies freiwillig ^eselielie, oder dureli
eine Prohibition des Aussenhandels erzwungen werde;
der Geineinmitzeii wächst da^^^en, gleichviel in
welcher Riehtung’ der Verkehr mit dem Auslände
sieh bewegt, je grösser dieser wird. Ganz so, wie
die Anfangshefriedigiing eines Individuums auf der
hei Ahsehluss von Kauf und Verkauf des Artikels A
vortheilhaftesten Kombination beruht, kann auch der
Anfangsgemeinnntzen OB eines Landes nur dann er
reicht werden, wenn zwar der Aussen verkehr in dem
Artikel A ansgesehlossen ist, aber doch allen Indi
viduen die freie Wahl der dann zweekmässigsten
Kombination ihrer ganzen Konsumtion, Produktion
und Vorrathshaltung gewahrt bleibt. Durch die Er
möglichung des Aussenhandels erweitert sich für jeden
Inländer die Freiheit der Wahl, da ihm neue Kom
binationen zugänglich werden, und wenn diese vor-
theilhaft sind und also ein Aussenhandcl jdatzgreift,
muss auch der Gemeinnützen wachsen. Dass dagegen
jede Reschränkung des Inlandverkehrs durch Mono
pole, Steuern, hohe Frachtsätze u. dgl. die Freiheit
in der Wahl der vortheilhaftesten Kombination be
engt und daher unter allen Umständen den Gemein
nützen schmälern muss, haben wir schon trüber he-
sprochen.
Wenn wir nun die Rückwirkung des Auslands
verkehrs auf die iidändischen Käufer und Verkäuter
verfolgen wollen, so liesse sich dies auch in allge
meinster Weise durchführen; da aber gerade die Rück
wirkung auf die Konsumenten und Produzenten von