Die Organisation des britischen Weltreichs.
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Weit bedeutender noch ist der Einfluß, den die farbige Bevölkerung
innerhalb der südafrikanischen Union ausübt, wenngleich sie politisch
weniger günstig gestellt ist als die Maoris. Selbst wenn man die
einzelnen Gebiete, die der Union nicht unmittelbar unterstehen, ausschließt,
wie Basutoland, Swaziland und Betschuanenland, so zählt
der Bund von Südafrika doch 4061082 Eingeborene und 619392 Mischlinge
(Farbige) gegenüber von nur 1 278 035 Weißen. Der afrikanische
Bund ist nur in beschränktem Sinne als Tochtervolk anzusprechen,
dessen Bewohner denen des Mutterlandes wesensgleich
sind. Das ist, ganz abgesehen von dem Gegensatz zwischen Buren
und Engländern nur für einzelne, von den Weißen bevorzugte Teile
des Uniongebiets richtig; als Ganzes betrachtet trägt das Land den
Charakter der Siedlungskolonie nur, soweit die oberen Klassen in
Frage kommen; die Massen der Bevölkerung sind von den Bewohnern
des Mutterlandes und den diesen ähnlichen Kolonisten
ebenso, ja noch stärker verschieden wie die Bevölkerungen der
meisten Herrschaftskolonien. Die Herrschaft, die das Mutterland
über sie hat, ist eine Fremdherrschaft. Sie beruht auf Eroberung
und Gewalt, nicht auf Übereinstimmung. Sie wird nicht weniger
hart empfunden und nicht leichter ertragen, weil sie nicht durch
Beamte des Mutterlandes, sondern durch ansässige Kolonisten ausgeübt
wird, die sich auf die Machtmittel des Mutterlandes nur als
Ultima ratio stützen. —
Diese Tatsachen zeigen schon, daß eine klare Abgrenzung der
Reichshälfte, deren Bewohner dem Mutterlande durch Abstammung
verbunden sind, von der anderen Hälfte, wo es unterworfene Völker
beherrscht, nicht durchführbar ist. Der Bevölkerungsmischung nach
gibt es außer Südafrika noch zahlreiche Gebiete, wie die westindischen
Inseln und Guyana, Mauritius und Fidji, in denen eine
dünne Europäerschicht verhältnismäßig starken farbigen eingeborenen
oder Eingewanderten Bevölkerungen gegenübersteht.
Diese Länder bilden vom Standpunkte des gesellschaftlichen Aufbaues
aus betrachtet eine besondere Gruppe—man hat sie als «Mischkolonien»
bezeichnet. In der Organisation des britischen Reiches wird
ihnen jedoch keine gesonderte Stellung zuteil; wenn Südafrika in
die Reichshälfte fällt, der die Tochtervölker angehören, so werden
dafür diese kleineren Gebiete der Reichshälfte zugeteilt, in der die