Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 555 
Preußen, seit 1866 der treueste Anhänger der neuen Bundes⸗ 
bildung, fühlte ganz in diesem Sinne. 
So kam es darauf an, wie sich die vier süddeutschen 
Fürsten — denn über den Einheitswillen der Nation auch in 
Süddeutschland bestand kein Zweifel — zu dem Gedanken einer 
Erweiterung des Bundes stellen würden. 
Da war nun zunächst wegen der rheinischen Fürsten, der 
Großherzöge von Hessen und Baden, nichts zu befürchten. Das 
Großherzogtum Hessen gehörte seit 1866 mit großen Teilen 
seines Gebietes schon zum Norddeutschen Bunde; nichts konnte 
ihm erwünschter sein, als diese Doppelstellung aufhören zu 
sehen: das begriff selbst, wenn auch mit einiger Resignation, 
der Herr von Dalwigk, der führende hessische Minister und 
Gegner von Bismarck. Baden aber hatte, wie wir wissen., schon 
früher um Aufnahme in den Norddeutschen Bund gebeten; es 
hatte eine Anregung in diesem Sinne, die Anfang 1870 vom 
norddeutschen Reichstage ausging, unterstützt; wie hätte es 
jetzt nicht alles zur Verwirklichung eines Deutschen Bundes 
beitragen sollen? 
Nicht so einfach lagen dagegen die Dinge in Württemberg 
und Bayern, den von der französischen Gefahr entfernteren 
Staaten. In Württemberg war zwar die Bevölkerung durch— 
aus einheitsfreudig, aber der schwache König Karl schwankte 
zwischen den Ratschlägen seiner Minister, die die Stimmung 
des Landes richtig zum Ausdruck brachten, und den Ein— 
flüsterungen einer reaktionär-feudalen Hofpartei, die bei der 
Königin Olga, einer geborenen russischen Großfürstin, Unterstützung 
fand. Noch schwieriger lagen im Grunde die Verhältnisse in 
Bayern. Das regnum Bawariae, wie es noch im 10. Jahr⸗ 
hundert gelegentlich hieß, hat von jeher wegen der Größe und 
besonderen Lage des bayerischen Stammesgebietes eine besondere 
Rolle in der deutschen Geschichte gespielt und spielen wollen: 
es ist in seiner politischen Komplexion im Verhältnis zum 
deutschen Gesamtreich etwas wie eine kleinere und frühere Vor— 
1 S. oben S. 514, s. auch S. 506.
	        
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